Informationsverdichtung

Recherchieren Sie nicht einfach los („mal sehen, was es gibt“). Überlegen Sie sich eine Struktur für Ihr Thema (ev. entsprechende Ordner anlegen), wie z. B.:

  • Problemestellung
  • These
  • Pro
  • Contra
  • Schlussfolgerung

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Informationsarchivierung

Online-Daten verändern sich ständig. Manche Websites werden laufend aktualisiert, andere verschwinden ganz, wieder andere sind unter einer anderen Adresse zu finden. Diese ständigen Änderungen erfordern ein gutes Management. Mit folgenden Hilfsmitteln können Webinhalte organisiert bzw. längerfristig für die Weiterbearbeitung verfügbar gemacht werden:

  • Social Bookmarking: Verschiedene Dienste bieten an, Bookmarks auf einer Website im Internet zu sammeln und auch für andere Benutzer freizugeben. So entstehen teils wertvolle Linksammlungen zu bestimmten Themenbereichen, von denen viele Nutzer profitieren.
    Beispiele:
    www.netvibes.com
    www.delicious.com
    www.protopage.com
    tagpacker.com
  • Favoriten (Lesezeichen, Hotlist): Die Favoriten können in verschiedenen Ordnern gespeichert und organisiert werden. Favoriten werden am PC im Ordner Dokumente und Einstellung/benutzer/Favoriten (Profil) gespeichert.
    Manche Webbrowser bieten heute eine Synchronisation der Favoriten über verschiedene Geräte hinweg an. Dazu ist es notwendig, beim Anbieter ein Konto anzulegen. Die Synchronisaiton erfolgt nach Anmeldung über die Server des Anbieters.
  • Verlauf (History): Besuchte Webseiten werden im Verlauf temporär gespeichert.
  • Links senden: Will man jemandem einen Link mitteilen, kann man das via Email machen.
    Internetexplorer: Datei/Senden/Link durch Email oder Seite durch Emal
    Firefox: Datei/Link per senden
  • Drucken: Drucken von Webseiten ist problematisch. Weiter hilft oft, den gewünschten Bereich zu markieren und unter Druckoptionen nur den Markierten Bereich drucken lassen. Eine Druckvorschau empfiehlt sich. Benutzerfreundliche Websites bieten die Möglichkeit an, nur den Inhalt der Seiten ohne Navigation zu drucken. Dabei kommt ein eigenen Stylesheet zum Einsatz, das nur den eigentlichen Inhalt einer Seite in einem druckfreundlichen Layout darstellt.
  • Speichern für die Offline-Bearbeitung: Alle Texte und Bilder, die weiterverarbeitet, Zitiert oder unter Angabe der Quelle in eigene Dokumente eingebunden werden sollen (Angabe des Datums!), sollen zunächst lokal gespeichert werden.
    Internet-Explorer: Datei/Speichern unter (zur Auswahl stehen Webseite komplett, nur HTML, Webarchiv (einzelne Datei mtht)
    Firefox: Datei/Seite speichern unter (zur Auswahl stehen Website komplett, nur HTML)
    Export von Webdaten in andere Programme (markieren,kopieren, einfügen)
    Oder: Speichern der gewünschten Inhalte per Copy&Paste.
  • PDF-Dateien generieren: Mit dem Tool Adobe Acrobat (kostenpflichtig) können Websites in ein PDF-Dokument umgewandelt werden. Die Links bleiben erhalten. Es entsteht nur eine Datei. Moderne benutzerfreundliche Websites bieten die Umwandlung der Seiten in ein PDF-Dokument an, das lokal gespeichert bzw. auch gedruckt werden kann.
  • Programme zum speichern von Websites: Es gibt Programme, mit denen ganze Websites(!) oder Teile davon lokal gespeichert werden können. Eines dieser Tools ist Getleft (oder GetleftToGo als Version für den USB-Stick).

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Informationsanalyse

Die Informationsrecherche schließ auch eine Analyse ein. Je nach gesuchter Information sind Relevanz und fachliche Richtigkeit der gefundenen Website von Bedeutung. Ganz sicher läßt sich nie sagen, ob eine Website zuverlässige und vertrauenswürdige Informationen bietet. Einige Dinge können jedoch beachtet werden:

  • Fachliche Eingaben im Suchfeld der Suchmaschine ergeben Websites mit höherem Niveau:
    statt Suche – Recherche
    statt Inhalte – Content
  • Steht hinter der Website eine offizielle Quelle oder eine bekannte Fachperson?
  • Wirkt der Aufbau professionell oder amateur- und lückenhaft?
  • Wann wurde die Site des letzte Mal aktualisiert?

Inhaltliche Analyse

Da jeder eine Website verfassen kann, besteht die Gefahr, dass man auf zweifelhafte Inhalte stößt. Vergleichen Sie daher verschiedene Websites zum gesuchten Thema, ziehen Sie auch Online-Lexika, CD-Roms
und Lexika hinzu!

http://de.wikipedia.org
http://de.encarta.msn.com
http://www.glossar.de

Bildliche Analyse

Bilder dienen der

  • Veranschaulichung
  • Strukturierung
  • Dekoration

Webdesigner nutzen die Wirksamkeit von Bildern zur Lenkung des Users.

  1. Versuchen Sie, die wesentlichen bildlichen Aussagen
    von Webseiten zu erfassen.
  2. Welche Bilder dienen der Veranschaulichung?

Form der Bilder

  1. Untersuchen Sie Bilder von Webseiten auf ihre Größe (Pixelmaß), Farbtiefe, Bildauflösung (dpi/ppi), Dateigröße und Qualität!

Audiovisuelle Analyse

Viele Websites enthalten multimediale Inhalte wie

  • Audiofiles (mp3)
  • Animationen im Shockwaveformat (SWF) bzw. Flashformat
  • Videofiles (AVI, MPG, flv, mp4)
  1. Wie groß sind solche Dateien?

Manche Multimediafiles liegen in einem Streaming-Format vor. Streaming bedeutet, dass das File geöffnet und abgepielt werden kann, bevor die gesamte Datei heruntergeladen wurde. Streaming-Files können meist nicht so ohne weiteres lokal gespeichert werden.

Beipiele:

  • ORF-TVThek
  • Youtube
  • Vimeo

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Datenschutz

Wir telefonieren mit Handys, wir surfen im Internet, wir versenden E-Mails, wir beheben Geld mit der Bankomatkarte, wir zahlen mit Kreditkarten, wir verwenden elektronische Bürgerkarten, wir verwenden die E-Card, wir bezahlen die Parkgebühr mit der Chipkarte oder per Handy (SMS), wir nutzen Internetbanking, wir verwenden Chipkarten als Eintrittskarten zu Schiliften oder Konzerten … – Und bei all diesen Tätigkeiten hinterlassen wir elektronische Spuren.

Eine der wichtigsten Herausforderungen in dieser Situation ist daher die Ergreifung von Maßnahmen (z. B. Gesetze) zum Schutz der Privatsphäre des Individuums.

“Gläserner Mensch”

Werden nämlich all diese elektronischen Spuren, die wir beim Einsatz der modernen Technologien hinterlassen, in riesigen Datenbanken zusammengefasst, wird jeder Staatsbürger zum gläsernen Menschen. Dies kann fatale Folgen für jeden Einzelnen von uns haben, insbesondere dann, wenn solche Datenbanken in die falschen Hände geraten.

► Ein informativer und interessanter Artikel (mit Video) dazu: „Der gläserne Mensch“

In dem Video demonstriert ein Angestellter einer Firma, wie er das Leben eines Kollegen ausspioniert – auf der Grundlage von frei verfügbaren Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Foursquare, einem Portal, in das sich der Nutzer mit seinem Smartphone einloggt, um zu sehen, ob Freunde oder gute Restaurants in der Nähe sind. …

►Speziell zu Facebook: “Was Facebook über seine Nutzer wirklich weiß”

Facebook sammelt noch viel mehr, als den meisten Internet-Nutzern bewusst ist. Der IT-Konzern weiß, wann sie schlafen, was sie löschen, welche sexuelle Orientierung sie haben. …

► Cookies: “Alles zum Thema Cookies”

Wirtschaftsunternehmen haben großes Interesse, umfassende Daten von Menschen zu bekommen, den Menschen zu durchleuchten, Profile von Menschen zu bekommen, um ihre Produkte und Dienstleistungen darauf abzustimmen und Menschen ganz gezielt mit Werbung zu “bombardieren”. Ein Profil enthält Informationen über einen Menschen: seine Kaufkraft, seine Vorlieben, seine Hobbies, seine Krankheiten …

Gläserner Bürger/gläserne Bürgerin

Der gläserne Mensch ist gläserne Bürger, wenn er vom Staat völlig durchleuchet ist und überwacht werden kann (Bankkonten, Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile, Einkäufe, Arztbesuche, politische Ausrichtung, sexuelle Orientierung, Kommunikation, usw.).

Auch der Staat bzw. staatliche Einrichtungen haben (selbst in Demokratien) großes Interesse an Daten von Menschen. Staaten versprechen den BürgerInnen durch Überwachung Sicherheit, Sicherheit vor Verbrechen, Terror … Dabei wird oft stillschweigend entgegen von Fakten wachsende Unsicherheit postuliert, um Überwachungsmaßnahmen, die Eingriffe in die Privatsphäre sind, schmackhaft zu machen. Die Sinnhaftigkeit von Überwachungsmaßnahmen ist oft nicht erwiesen.
Für Näheres siehe den Artikel ► “Überwachungsmöglichkeiten”.

Vgl. den Artikel ” Gewaltige Fotodatenbank zeigt, wie gefährlich Gesichtserkennung ist” auf www.zeit.de

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2020-01/clearview-gesichtserkennung-datenschutz-privatsphaere?utm_medium=40digest.intl.carousel&utm_source=email&utm_content=&utm_campaign=campaign

Das österreichische Datenschutzgesetz

Das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) (mit Novellen bis 2015) (► Zum Gesetzestext) soll das Begehren der Datensammler, egal ob staatliche Behörden oder Private, beschränken und bildet den rechtlichen Rahmen, um unter anderem Folgendes zu regeln:

  • die Verwendung personenbezogener Daten
  • die Auskunftsrechte von Betroffenen
  • die Weitergabe von Daten
  • Bestimmungen zur Datensicherheit

Es stellt zunächst das Grundrecht auf Datenschutz fest und definiert dann, welche Art von Daten gemeint sind:

Grundrecht auf Datenschutz (§ 1)

Jeder/jede hat das Recht auf Geheimhaltung seiner/ihrer personenbezogenen Daten, um ein Privatleben haben zu können. Daten, die von jemandem allgemein verfügbar sind, gehören nicht dazu, ebenso solche, von denen nicht auf einen Betroffenen geschlossen werden kann.

Personenbezogene Daten können mit Zustimmung der Betroffenen verwendet werden, ebenso, wenn die Verwendung in einem lebenswichtigen Interesse der Betroffenen erfolgt. Staatliche Behörden sind in manchen Fällen von der Geheimhaltung ausgenommen und dürfen Daten verwenden. Es müssen besondere Gründe vorliegen.

Jeder/jede hat

  1. das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen und wozu sie verwendet werden;
  2. das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten.

Gegenstand des Gesetzes sind „personenbezogene“ und „sensible Daten“

Im § 4 werden die Begriffe „Daten“/“personenbezogene Daten“ und „sensible Daten“/“besonders schutzwürdigeDaten“ definiert, um die es im Gesetz geht:

  • Personenbezogene Daten sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Indirekt personenbezogen sind Daten, wenn zwar grundsätzlich auf die Identität des Betroffenen/der Betroffenen geschlossen werden kann, dies aber für jemanden mit legalen Mitteln nicht zulässig ist.
  • Sensible Daten sind Daten natürlicher Personen „über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben“.

Die Verwendung und Weitergabe von Daten (§§ 6 bis 13)

Daten dürfen nur

  • verwendet werden, soweit sie für den Zweck einer Datenanwendung wesentlich sind, und nicht über diesen Zweck hinausgehen
  • solange in personenbezogener Form aufbewahrt werden, als dies für die Erreichung des Zwecks notwendig ist (Ausnahmen sind möglich)

Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn der Zweck rechtlich gedeckt ist und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzt werden.

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind bei nicht-sensiblen Daten nicht verletzt,

  • wenn eine gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht
  • wenn der Betroffene/die Betroffene zugestimmt hat (Widerruf möglich)
  • wenn lebenswichtige Interessen des Betroffenen/der Betroffenen die Verwendung erfordern
  • oder wenn überwiegend berechtigte Interessen des Auftraggebers vorliegen.

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind bei sensiblen Daten nicht verletzt,

  • wenn der Betroffene/die Betroffene die Daten offenkundig selbst öffentlich gemacht hat
  • wenn die Daten nur in indirekt personenbezogener Form verwendet werden
  • wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig sind, soweit es um wichtige öffentliche Interessen geht
  • es um Daten geht, die ausschließlich die öffentliche Funktion einer Person betreffen
  • der Betroffene/die Betroffene ihre Zustimmung gegeben hat (Widerruf möglich)
  • die Verwendung der Daten zur Wahrung lebenswichtiger Interessen des Betroffenen/der Betroffenen notwendig ist und seine/ihre Zustimmung nicht rechtzeitig einholbar ist
  • die Verwendung der Daten zur Wahrung lebenswichtiger Interessen von jemand anderem notwendig ist
  • u. m.

Mehrere §§ widmen sich Bestimmungen zur Weitergabe von Daten an Dienstleister (wenn eine staatliche Behörde eine Firma mit der Verarbeitung von Daten beauftragt) und mit den Pflichten solcher Dienstleister.

Datensicherheit und Datensicherheitsmaßnahmenn (§§ 14 und 15)

Wer immer Daten verwendet, muß dafür sorgen, dass die Daten vor Zerstörung und Verlust geschützt sind, dass sie ordnungsgemäß verwendet werden und dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind. Zu diesen Zwecken müssen z. B. Programme, Daten und Datenträger abgesichert werden, damit Unbefugte nicht an sie herankommen. Auch muß Protokoll geführt werden, wer Daten abfragt, ändert oder übermittelt.

Auskunftsrecht der Betroffenen (§§ 26 – 29)

Wer Daten über eine Person gesammelt hat, muß dieser Person Auskunft über diese Daten geben (welche Daten, Herkunft dieser, mögliche Empfänger dieser Daten, Zweck der Datenverwendung, die Rechtsgrundlage).

Die Datenschutzkommission, die beim Bundeskanzleramt eingerichtet ist, hilft jedem Betroffenen, dessen Daten missbräuchlich verwendet wurden. Bei der Datenschutzkommission ist auch das Datenverarbeitungsregister (DVR) angesiedelt, bei dem jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu melden ist.

Verwendung von Daten für pivate Zwecke (§ 45)

Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten darf man Daten verarbeiten, wenn man sie von den Betroffenen bekommen hat. Für andere Zwecke darf man sie nicht verwenden (Daten des Geburtstagskindes darf man für eine Präsentation bei der Geburtstagsfeier verwenden, nicht aber für Werbezwecke weitergeben).]




Informationsaufbereitung

Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Suche bzw. Ihre Arbeit veröffentlichen wollen (auf Datenträger, Intranet, Internet, Druck), können Sie sich verschiedener Medien bedienen, um Ihre Informationen bestmöglich zu präsentieren.

Medien

  • Text: Am Monitor ist Text schwerer zu lesen als in gedruckter Form. Die Lesegeschwindigkeit ist um 25-30 % geringer. Daher sollten die Sätze einfach und klar sein. Gezielt eingesetzte Absätze erleichtern das Lesen.
  • Grafiken, Bilder: Bilder werden schnell aufgenommen und leichter verarbeitet als Texte, man kann sich leichter an sie erinnern als an gelesenen Text und sie beinflussen unser Verhalten.
    Grafiken sollen so durchdacht sein, dass sie möglichst wenig Kommentar brauchen.
  • Ton: Auch akkustische Informationen können sehr gut erfasst werden.
    gesprochener Text, Musik (emotionale Belegung von Inhalten), O-Ton (Hintergrundkulisse).
  • Videosequenzen: Videosequenzen können gut Stimmungen vermitteln.
  • Animationen: A. stellen komplexe Sachverhalte (die verbal oder durch Bilder schwer vermittelt werden können) vereinfacht dar.

Vgl. dazu auch Informationsanalyse (richtiger Einsatz von Medien)

Gestaltungsrichtlinien

Informationen können durch die Einhaltung mediengerechter Richtlinien besser vermittelt werden. Folgende Fachbereiche bieten dazu Richtlinien:

  • Typografie (Richtlinien für die Gestaltung und funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten)
  • Gestaltungsgesetze (beruhen auf Ergebnissen der Gestaltungspsychologie, die Mechanismen der Wahrnehmung untersucht;  z. B. Symmetrie, Gesetz der Ähnlichkeit; für einen Einblick siehe Gestaltungsgesetze auf www.grafixerin.com)
  • Wahrnehmungspsychologie (untersucht den subjektiven Anteil der Wahrnehmung im Unterschied zu dem, was z. B. das Auge erfasst, also auf der Netzhaut abgebildet wird)
  • Farbenlehre (Entstehung des Farbreizes, Gesetzte der Farbmischung, Farbmodelle)

Typografie

Die Typographie gibt Richtlinien vor, die Gestaltung von Texten betreffend. Sie gibt Richtlinien unter funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten vor.

Mikrotypographie

Die Mikrotypografie oder Detailtypografie ist die Gestaltung folgender Feinheiten des Schriftsatzes:

  • die Schriftart, die Kapitälchen und Ligaturen
  • die Laufweite (das sind die Buchstabenabstände und Zeichenabstände), die Wortabstände
  • die korrekte Anwendung der Satzzeichen

Details eines Satzzeichens (Typologie)

Typologie

 

3 Serife
5 Anstrich
6 Endstrich
8 Bauch
9 Schlinge
13 Versalhöhe
14 Oberlänge
15 Mittellänge
16 Unterlänge

 

Makrotypografie (Layout und Textgestaltung)

Sie ist die „grobe“ Gesamtgestaltung einer Druckseite (Gestaltung von Schriftblöcken, Bilder etc.). Dabei wird zwischen Druckwerken (Zeitungen, Bücher) und Werbung unterschieden. Bei ersteren spricht man vom “Werksatz”, bei letzerem vom “Akzidenzsatz”. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Werksatz. Dazu gehören folgende Dinge:

  • das Seitenformat
  • der Satzspiegel
  • Zeilenbreite, Zeilenabstand, Zeilenanzahl
  • die Gliederung der Seite und des Textes
  • die Platzierung von Bildern und Tabellen im Text
  • das Mengenverhältnis von Schrift zu Bildern und Tabellen
  • die Schriftgröße
  • die Schriftauszeichnungen

Makrotypographie

 

Der Satzspiegel

Der Satzspiegel ist gleich der Satzfläche, anders ausgedrückt der bedruckte Bereich einer Seite, aber ohne Seitenzahl (Pagina) und Randbemerkungen (Marginalien). Er ergibt sich aus der Breite und Höhe des Satzes. Vorder- und Rückseite müssen deckungsgleich sein (Registerhaltigkeit). Vom Satzspiegel hängt das Aussehen und auch der Umfang eines Dokumentes ab.

Für die Berechnung des Satzspiegels geht man von der Breite aus und leitet davon die Höhe ab. Dafür gibt es folgende Vorgangsweisen:

Satzbreite : Papierbreite = 3 : 4

Die Papierränder sind somit:

Bund: 2 Teile
Kopf: 2 1/2 Teile
Außen: 3 Teile
Fuß: 4-5 Teile

Satzbreite : Papierbreite = 2 : 3

Papierränder:

Bund: 2 Teile
Kopf: 3 Teile
Außen: 4 Teile
Fuß: 5-6 Teile

Satzbreite : Papierbreite = 5 : ( (Goldener Schnitt)

Papierränder:

Bund: 2 Teile
Kopf: 3 Teile
Außen: 5 Teile
Fuß: 8 Teile

Man kann aus optischen Gründen auch Abweichungen von den Regeln vornehmen.

Die Seitenzahl (Kolumnentitel, Pagina)

Der tote Kolumnentitel (Pagina) enhält nur die Seitenzahl und keine zusätzlichen Angaben. Der lebende Kolumnentitel enthält neben der Seitenzahl weitere Angaben (z. B. Kapiteltitel, Autor, Werk) und zählt zum Satzspiegel. Der Kolumnentitel soll dezent und einfach gestaltet sein und auf jeder Seite an der gleichen Position sein.

Fußnoten

Fußnoten sind Erläuterungen zum Text. Sie stehen meist am Ende der Seite und gehören zum Satzspiegel. Die Schrift soll 1 bis 2 Grade kleiner sein, sonst aber gleich sein (Schriftfamilie, Zeilenabstand, Einzüge).

Im Text werden die zu erläuternden Begriffe mit Zahlen versehen, diese werden am Ende der Seite mit den dazugehörigen Erläuterungen angeführt. (Bei wissenschaftlichen Arbeiten mit vielen Fußnoten können diese auch gleichmäßig auf zwei Seiten verteilt werden.)

Marginalien (Randbemerkungen)

Marginalien sind Bemerkungen am Rand des Textes (der in Blocksatz gesetzt sein sollte) und gehören nicht zum Satzspiegel. Der Schriftgrad ist meist kleiner. Sie geben einen schnellen Überblick über eine Seite und stehen am Beginn des betreffenden Textteiles. Da sie nicht zum Satzspiegel gehören, muß der Satzspiegel entsprechend sein, damit genug Platz bleibt.

Schriftauszeichnungen

Auszeichnungen sollen das gleichmäßige Graubild des Satzes ein wenig aufheben, aber nicht stören:

  • Kursiv: geringe Störung des Graubildes, schwache Hervorhebung
  • Versalien: starke Störung des Graubildes
  • Kapitälchen: Graubild bleibt ungestört, nicht für ganze Sätze
  • Sperren: schlecht lesbar, nur für einzelne Wörter
  • Halbfett, Fett: stört das Graubild (wird in der Werbung angewendet)
  • farbig: wird selten angewendet (drucktechnische Gründe)

 

Zur weiteren Information: http://www.designguide.at/typographie.html

Beispiele:

Handschrift (um 1621)

Weltchronik (13. bzw. 14. Jh.)

ein | viertel 2010 AGD

Frankfurter Allgemeine

 

Publishing-Tools

Informationen können auf unterschiedliche Weise erstellt werden und abhängig vom Ausgabemedium gibt es verschiedene Programme:

  • Grafiklayout: professioneller Offsetdruck für Text und Grafik (Adobe InDesign, QuarkExpress, Adobe Photoshop, Adobe Illustrator)
  • Präsentationen: Bildschirmdarstellung zu Präsentationszwecken (PowerPoint, OpenOffice Impress)
  • Websites: Interaktive Hypertexte für das Internet (Adobe Dreamweaver, MS Expression 4 Web)
    Daneben sind in den letzten Jahren zahlreiche “Webbaukästen” programmiert worden, mit denen vorgefertigte Bestandteile zu Seiten zusammengefügt werden können: Mobirise
    Manche dieser Webbaukästen werden nicht lokal am Computer installiert, sondern laufen im Internet: Weebly (www.weebly.com, Wix (www.wix.com)
  • Multimediale Inhalte: CBT (Computer Based Training)
    WBT-Anwendungen (Web Based Training) mit Video und Ton
    (MM Director, Mediator, Authorware, Adobe Premiere, Adobe Audition)

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