Datenschutz und ELGA, SWIFT und Fluggastdatenspeicherung

ELGA

ELGA (elektronische Gesundheitsakte) ist ein System, das gewisse Daten zentral speichert, und Berechtigten und den PatientInnen selber Zugriff auf diese Daten gewährt. ELGA hat im Dezember 2015 in einzelnen Spitälern der Steiermark und Wiens gestartet. Weitere Spitäler und Bundesländer sowie Kassenordinationen und Apotheken werden folgen. In der Anfangsphase werden Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde von den Spitälern über ELGA verfügbar gemacht.

Zugriff auf die Daten haben behandelnde ÄrztInnen, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und die PatientInnen selber. Erstere sollen damit rasch wichtige Informationen für Diagnose und Therapie erhalten.

Pro: (laut Darstellung des Bundesministeriums für Gesundheit)

  • weniger Mehrfachuntersuchungen
  • weniger unnötige Wege und Wartezeiten
  • mehr Zeit für PatientInnen
  • Befunde jederzeit und überall sicher abrufbar
  • mehr Patientensicherheit

Contra:

  • möglicher Mißbrauch der Daten durch Unbefugte
  • Ärzte

SWIFT

[Das SWIFT-Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) regelt. Eine erste Fassung des Abkommens wurde am 30. November 2009 von den EU-Innenministern im Rat für Justiz und Inneres gebilligt,[2] aber am 11. Februar 2010 mit 378 gegen 196 Stimmen vom Europa-Parlament abgelehnt. Daraufhin wurde eine zweite Fassung erarbeitet, die am 8. Juli 2010 durch das Europäische Parlament gebilligt wurde.

Im Zuge der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 drohte die EU-Kommission den USA mit einem Ende des Abkommens. Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2013 in einer durch das Plenum angenommenen Resolution eine Aussetzung des Abkommens forderte, erklärte Innenkommissarin Cecilia Malmström allerdings, dass das Abkommen einen effektiven Schutz der Rechte der Europäer biete und nicht ausgesetzt werde.

Gespeichert werden unter anderem die Namen von Absender und Empfänger einer Überweisung und die Adresse. Diese können bis zu fünf Jahre gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert. Innereuropäische Überweisungen sollten von dem Abkommen nicht erfasst werden, innereuropäische Bargeldanweisungen hingegen schon. Im Februar 2011 wurde bekannt, dass die USA auch Zugriff auf innereuropäische Überweisungen haben, die über das Swiftnet Fin abgewickelt werden. Nur Überweisungen, die über SEPA abgewickelt werden, sind geschützt. Widersprüchlich sind Aussagen, ob die Bankdaten an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen. Das großflächige Abgreifen von Daten ist von dem Abkommen nicht gedeckt. ]

Fluggastdatenspeicherung (PNR)

Seit Mai 2018 gilt in Österreich die Fluggastdatenspeicherung (PNR). Airlines müssen zahlreiche Angaben über alle Passagiere an das Bundeskriminalamt liefern, ohne jeglichen Anlass, quasi auf Vorrat. Die Maßnahme wird von der Regierung mit Terrorismusbekämpfung begründet.

In einem Passenger Name Record (PNR), zu deutsch Fluggastdatensatz, werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (auch Hotel- oder Mietwagenbuchung) elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert.

Zu den Daten im einzelnen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record

Zugrunde liegt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016, die allerdings nur vorsieht, die Passagierdaten von Flügen ins EU-Ausland oder vom EU-Ausland zu liefern (z. B. Name, Anschrift, Flugverbindung, Sitzplatz, Essenswünsche oder IP-Adressen, die für fünf Jahre gespeichert werden).

Ein Zugriff der Vereinigten Staaten auf Fluggastdaten für Flüge in die USA wurde von der EU schon früher zugebilligt (US-PNR). Darüber gab es immer wieder Auseinandersetzungen. Das letzte diesbezügliche Abkommen wurde 2012 abgeschlossen. Noch im selben Jahr forderten die USA auch den Zugriff auf die Daten innereuropäischer Flüge.




Kompetenzorientierung

Standards sind formulierte Kompetenzanforderungen. Sie beschreiben die Standards, was Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihres Bildungsweges können sollen. Diese Deskriptoren werden nun für die vier Bereiche der Handlungsdimension dargestellt:

A Verstehen

Umfasst die Kompetenz informationstechnologische Grundkenntnisse wiederzugeben und deren Zusammenhänge zu erkennen. Dazu ist es erforderlich, sich die notwendige Fachsprache anzueignen und zu verwenden. Folgende Tätigkeiten können Verstehen messen:

  • Wiedergeben und Klären: Wiedergeben eines verbal formulierten Problems im Hinblick auf eine geeignete Modellentscheidung
  • Vorgegebene Inhalte zusammenfassen
  • Schlussfolgerungen ziehen
  • Zusammenhänge erklären
  • Vergleichen

B Anwenden

Umfasst elementare informationstechnologische Fertigkeiten einschließlich einer Verknüpfung verschiedener Anwenderprogramme. Es geht um Aufgabenstellungen, bei denen das Abarbeiten vorgegebener Detailschritte erforderlich ist.
Die Struktur der Problemlösung ist vorgegeben und mit einfachem Wissenstransfer zu bewältigen.
Anwenden beinhaltet die Kompetenz, berufsspezifische und praxisnahe Aufgabenstellungen mit Hilfe der geeigneten Werkzeuge umzusetzen, wie etwa:

  • Arbeiten im Betriebssystem
  • Erstellen von Dokumenten
  • Gestalten von Präsentationen
  • Durchführung von Berechnungen
  • Erstellen von Auswertungen

C Analysieren

Umfasst die Kompetenz, die für eine Aufgabenstellung relevanten Informationen zu erfassen und zu strukturieren, daraus Daten zu gewinnen und zweckorientiert zu verdichten und ggf.
auch mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.
Vorgegebene oder selbst erarbeitete Lösungen interpretieren und bewerten und mögliche Optimierungspotenziale bzw. Fehler erkennen können.

  • Aufgabenstellungen so aufbereiten, dass im Anschluss eine direkte Umsetzung mit informationstechnologischen Mitteln möglich ist
  • Daten für Auswertungen auswählen und aufbereiten
  • Finden geeigneter graphischer Darstellungsformen
  • Fehlermeldungen interpretieren und die Fehlerquelle identifizieren
  • Bestehende Datenbank- oder Tabellenkalkulationsmodelle analysieren
  • Rechtliche Auswirkungen von eigenen Handlungen im IT-Bereich beurteilen können

D Entwickeln

Umfasst die Kompetenz, berufsspezifische und praxisnahe Aufgabenstellungen mit Hilfe informationstechnologischer Methoden ggf. zu analysieren und die dafür passenden Lösungswege und/oder Modelle mit Wissenstransfer auf verschiedenen Ebenen zu entwickeln.

  • Planen einer zielgerichteten Hardwarekonfiguration
  • Ständig wiederkehrende Tätigkeiten im Betriebssystem zeitsparend organisieren
  • Planen einer Datensicherung
  • Organisation von Daten in Tabellenkalkulationen und Datenbanken
  • Finden geeigneter Formeln und Funktionen für Berechnungen.

 

Ergänzung:

Inhaltliche Kompetenzen

Die inhaltlichen Kompetenzen wurden in folgende fünf Dimensionen aufgeteilt.

  1. Informatiksysteme
  2. Publikation und Kommunikation
  3. Tabellenkalkulation
  4. Datenbanken
  5. Informationstechnologie, Mensch, Gesellschaft
  6. Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen
    (nur für Lehrpläne der Höheren Technischen Lehranstalten mit
    Programmierinhalten; die dazugehörigen Deskriptoren sind im Anhang zu
    finden)

 

Aus:

Angewandte Informatik
Berufsbildende Höhere Schulen
Das Kompetenzmodell
(Version 1.18)
Arbeitsgruppe „Bildungsstandards in Angewandter Informatik“ (Rainer Baier, Eva Bruckner, Martin E. Garscha, Gerhard Hager, Claudia Prumetz, Robert Schellner, Günther Schwarz, Christian Tassatti, Christian Dorninger)

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