Tipps

Tipp 1: Gleich große Bilder herstellen

Braucht man mehrere gleich große Bilder (gleich breit, gleich hoch), ist das Freistellwerkzeug das richtige Werkzeug. Damit können nicht nur gleich große Bilder gemacht werden, sondern auch gleich die gleiche Auflösung eingestellt werden (braucht man bei Montagen) und von einem Foto ein Ausschnitt genommen werden.

Vorgangsweise

  1. Freistellwerkzeug auswählen
  2. Liste der Voreinstellungen öffnen
  3. Menüpunkt “Größe und Auflösung …” auswählen
  4. Werte eintragen (Achtung: Pixel/Zoll)
    eventuell “Als Freistellungsvorgabe speichern” aktivieren
    und mit “OK” bestätigen
  5. Auswahlrahmen in gewünschte Größe und an richtige Position bringen
    mit “Enter” Freistellen durchführen und das Bild speichern

 

Braucht man die gleich großen Bilder für das Internet/zum Ansehen nur am Bildschirm, kann auf das Einstellen der Auflösung verzichtet werden.

Vorgangsweise

  • Aktivieren des Freistellwerkzeugs
  • Einstellen von Breite und Höhe in Pixeln (nicht vergessen, px zu den Werten scheiben)

 

Tipp 2: Ordnung ist zwar kein Wert an sich – erleichtert die Arbeit aber ungemein

Bei vielen Projekten empfiehlt sich folgende Ordnerstruktur:

weihnachtskarte \ materialien                             (Projektname \ Ordner für alle Rohmaterialien)

\ ertl                                          (Nachname, für die fertige Arbeit, mit allen Teilen der Arbeit, für die Abgabe)

 

Tipp 3: Arbeiten mit Ebenen

  • Wenn Bilder platziert werden oder Text eingefügt wird, entstehen Ebenen. Soll etwas bearbeitet werden, ist zu achten, dass die richtige Ebene markiert (durch anklicken) ist. Muss z. B. Text verändert werden, muss die entsprechende Ebene ausgewählt werden, dann kann der Text bearbeitet werden.

Ebenen

  • Die oberste Ebene in der Liste ist im Bild ganz vorne, die unterste ganz hinten (hier “Beste Geister” und “Ghosts”, das große Hintergrundbild ist hier “Hintergrund”). Ein Hintergrund kann nur ganz unten in der Liste, also im Bild ganz hinter sein. Ein Hintergrund kann aber duch Doppelklick auf “Hintergrund” in eine Ebene umgewandelt werden.

 

Siehe auch: Regeln und Vorgehensweisen für Montagen mit Photoshop




Bildgestaltung

Schärfentiefe und Blende

Die Größe der Blende bestimmt, wie viel Licht durch das Objekt in einem definierten Zeitraum auf den Sensor trifft. Je größer die Blendenöffnung, desto mehr Licht fällt auf den Sensor. Hierbei spricht man dann von „offener Blende“. Da das Licht bei offener Blende stärker gestreut wird, ist die Schärfentiefe hierbei am geringsten (nur das, worauf scharfgestellt wurde, erscheint scharf, was dahinter oder davor ist, wird unscharf).

Je mehr man abblendet, desto größer wird also der Bereich, der später im Bild als scharf wahrgenommen wird. Abblenden bedeutet, die Blendenöffnung zu verkleinern, das Licht wird stärker gebündelt und die Schärfentiefe nimmt zu. Bei einer Portraitaufnahme kann man so zum Beispiel erreichen, dass der Hintergrund unscharf, die zu portraitierende Person aber scharf dargestellt wird.

Somit ist die Blende ein ganz wichtiges Mittel der Bildgestaltung. Durch eine geringe Schärfentiefe lenke ich die Aufmerksamkeit auf das Hauptobjekt. Ein unruhiger, störender Hintergrund kann abgemildert werden.

 

 

 

 

 

 
Blende f 4
(offen, groß)
f 22
(klein, abgeblendet)
Lichtmenge groß klein
Schärfentiefe klein groß
Verschluss-/Belichtungszeit 1/8000 s
(klein)
1/250 s
(groß)

Die Schärfentiefe hängt noch von zwei weiteren Dingen ab:

  • Je näher das Objekte zur Kamera ist, um geringer ist die Schärfentiefe.
  • Eine große Brennweite verringert die Schärfentiefe ebenfalls.

Kameraposition

Drittel-Regel

Leichter als der “Goldene Schnitt” fällt die Bildgestaltung nach der”Drittel-Regel”. Dabei wird das Bild gedanklich durch zwei horizontale und zwei vertikale Linien in 9 Bereiche aufgeteilt. Das Hauptmotiv (der Schwerpunkt des Hauptmotivs) sollte wie beim Goldenen Schnitt an den Schnittpunkten oder entlang der gedachten Linien platziert werden.

Regeln sind zum Brechen da. Aber auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass das Hauptmotiv sich in der Mitte des Bildes befindet.

Weitere Beispiele:

https://www.kleine-fotoschule.de/bildgestaltung/drittel-regel.html

Drittel-Regel horizontal

Bei Bildern, die einen Horizont aufweisen, kann die Zwei-Drittel-Regel angewandt werden. Entweder weist der unter Teil des Bildes 2/3 auf oder der obere.

Licht

Fotografieren gegen eine Lichtquelle (Sonne, Lampe, Fenster, Himmel, am Berg) ist zu vermeiden. Es führt dazu , dass das Objekt zu dunkel (überbelichtet) erscheint. Läßt sich Gegenlicht nicht vermeiden, kann ev. mit einem Blitz abgeholfen werden. Dazu muß die Blitzfunktion von Auto (die Kamera „entscheidet“, ob der Blitz verwendet wird) auf manuell eingestellt werden.

In manchen Fällen wird Gegenlicht absichtlich eingesetzt. Am Meer wird z. B. gegen die untergehende Sonne fotografiert. Ein Baum/eine Sonne wird im Gegenlicht zur schwarzen Silhouette.

Quellen:

https://www.kleine-fotoschule.de/bildgestaltung/drittel-regel.html

https://www.foto-kurs.com/

Quellen für Fotos, die gratis verwendet werden dürfen:

https://pixabay.com

https://www.pexels.com

https://skitterphoto.com




Blende und Zeit

Spiegelreflexkameras und bessere Kompaktkameras haben ein Einstellrad mit Kürzeln wie P, A (Av), S (Tv), P, M, SCN usw.

A (Av) – Aperture (Blende)

Blende

Die Blende ist eine Vorrichtung im Objektiv, durch die die Durchlassöffnung für das Licht verändert werden kann. Wird die Kamera auf A gestellt, kann die Blende manuell eingestellt werden. Die notwendige Belichtungszeit wird von der Kamera eingestellt.

Die Größe der Blende bestimmt, wie viel Licht durch das Objekt in einem definierten Zeitraum auf den Sensor trifft. Je größer die Blendenöffnung, desto mehr Licht fällt auf den Sensor. Hierbei spricht man dann von „offener Blende“. Da das Licht bei offener Blende stärker gestreut wird, ist die Schärfentiefe hierbei am geringsten (nur das, worauf scharfgestellt wurde, erscheint scharf, was dahinter oder davor ist, wird unscharf).
Je mehr man abblendet, desto größer wird also der Bereich, der später im Bild als scharf wahrgenommen wird. Abblenden bedeutet, die Blendenöffnung zu verkleinern, das Licht wird stärker gebündelt und die Schärfentiefe nimmt zu. Bei einer Portraitaufnahme kann man so zum Beispiel erreichen, dass der Hintergrund unscharf, die zu portraitierende Person aber scharf dargestellt wird.

Ein Objektiv kann auf eine Reihe von Blendenwerten eingestellt werden. Der nächstkleinere Blendenwert (Achtung: die Zahl steigt an!) lässt jeweils die halbe Menge Licht durch: f4 – f5 – f5,6 – f7,1 … f22

 
 
Blende f 4
(offen, groß)
f 22
(klein, abgeblendet)
Lichtmenge groß klein
Schärfentiefe klein groß
Verschluss-/Belichtungszeit 1/8000 s
(klein)
1/250 s
(groß)

T (Tv) – Shutter (Time, Timevalue, Belichtungszeit)

Die Belichtungszeit ist die Zeit, in der Licht auf den Sensor fällt. Sie hängt von der Blende und dem vorhandenen Licht ab. Wir die Kamera auf T (Tv) eingestellt, kann die Belichtungszeit manuell eingestellt werden. Die Kamera stellt die Blende so ein, dass ein richtig belichtetes Bild herauskommt.

P – Programmautomatik

Bei der Einstellung P stellt die Kamera A (Blende) und S (Belichtungszeit) automatisch ein. Damit gibt der Fotograf/die Fotografin wichtige Bildgestaltungsmöglichkeiten aus der Hand!

M – Manuell

Mit dieser Einstellung muss der Fotograf/die Fotografin A (Blende) und S (Belichtungszeit) selber einstellen. Um die richtige Belichtungszeit herauszufinden, braucht er/sie ein Messgerät.




Fokussieren (Scharfstellen)

Durch das richtige Fokussieren (Scharfstellen) wird festgelegt, was auf einem Bild scharf abgebildet werden soll. Fokussieren ist daher nicht nur wichtig, um technisch einwandfreie Fotos zu erhalten, sondern ist auch ein Gestaltungsmittel.

Manuelles Fokusieren

Beim manuellen Fokussieren wird am Fokusring gedreht und durch den Sucher das Ergebnis überprüft, bis es passt. Bei billigeren Kompaktkameras gibt es die Möglichkeit des manuellen Fokussierens nicht. Bei Spiegelreflexkameras gibt es am Objektiv einen Schalten zum Wecchseln zwischen Autofokus (AF) und Manuellem Fokus (MF).

Auto-Fokus

Bei der Einstellung Auto-Fokus stellt die Kamera beim halben Durchdrücken des Auslösers auf das aktive/die aktiven Fokusfelder scharf. Sind mehrere Fokusfelder aktiv, so versucht die Kamera zu “erraten”, welches Feld am Hauptmotiv liegt, und stellt auf dieses scharf. So können ganz unterschiedliche Bilder herauskommen:

Fokusfelder

Fokusfelder sind im Sucher/am Display als kleine Rechtecke/Quadrate zu sehen. Manche Kameras können bis über 50 Fokusfelder anzeigen. Angenommen nur 1 Fokusfeld ist aktiv gestellt, dann richtet man dieses Fokusfeld auf das Objekt, das scharf dargestellt werden soll, stellt durch halbes Durchdrücken des Auslösers scharf und drückt ab. Nicht überraschend: Es können auch mehrere Felder aktiv sein.

Gesichtserkennung

Praktisch alle Kompaktkameras bieten die Einstellung Gesichtserkennung. Die Software der Kamera erkennt Gesichter und stellt auf diese scharf. Für Familienfotos ist diese Einstellung meist in Ordnung. Aber was, wenn ein Gesicht absichtlich unscharf dargestellt werden soll?




Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO

Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) müssen auch Website-Betreiber auf die Einhaltung der Bestimmungen der DSVGO achten, besonders, wenn von den BesucherInnen personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Die Betreiber müssen in einer Datenschutzerklärung anführen, wo und wie personenbezogene Daten von den BesucherInnen erfasst werden.

Diese sollte folgende Erklärungen enthalten:

Essentiell

  • Allgemeine Erklärung über das Anliegen des Datenschutzes
  • Automatische Datenspeicherung: wie und ob der Webserver Besucherdaten speichert (IP-Adresse der BesucherInnen, besuchte Seiten und Unterseiten, Uhrzeit, davor besuchte Website, ob die Site durch eine Suchmaschine gefunden wurde)
  • Speicherung persönlicher Daten: ob persönliche Daten erfasst werden, z. B. in Kontaktformularen, Kommentaren
  • Rechte der BesucherInnen: Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch
  • TLS-Verschlüsselung mit https: dass die Daten verschlüsselt übertragen werden
  • Cookies: ob und wie Cookies verwendet werden
  • Google-Maps Datenschutzerklärung: ob Google-Maps verwendet wird und dass in diesem Fall Daten an Google übertragen werden
  • Google-Fonts Datenschutzerklärung: ob Google-Fonts verwendet werden und welche Daten in diesem Fall an Google übertragen werden (verwendete Fonts, CSS)

Website-Analyseprogramme

  • Google-Analytics Datenschutzerklärung: ob mit Google-Analytics Besucherdaten erfasst und verarbeitet werden
  • andere Analytik-Programme

Social Media

  • Facebook-Datenschutzerklärung: ob durch das Einbinden von Facebook-Funktionen (Plugins) Daten von BesucherInnen an Facebook übertragen und verarbeitet werden
  • Das Gleiche gilt für Youtube, Twitter, Instagram, Google+ usw.

Einen Datenschutzgenerator als Hilfe gibt es auf https://www.firmenwebseiten.at/datenschutz-generator/

Man wählt die zutreffenden und somit notwendigen Erklärungen aus und der Generator stellt den Text zusammen.

Beispiele für Datenschutzerklärungen:

www.hlwhollabrunn.ac.at
https://unterricht.ertl.today




Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der Europäische Union (DSGVO) in Kraft.

  • Die DSGVO legt fest, wie vor allem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten müssen, um die Privatsphäre und den Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen zu gewährleisten.
  • Sie legt die Verantwortlichkeiten dafür fest,
  • weist den Betroffenen bestimmte Rechte zu
  • und gibt den Aufsichtsbehörden die Befugnis, Rechenschaft zu verlangen
  • und im Fall von Verfehlungen Strafen zu verhängen.

Die wichtigsten Forderungen der DSGVO

  1. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen dies nach Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben und Transparenz tun
    Rechtmäßig: die gesamte Verarbeitung muss auf einem legitimen Zweck beruhen
    nach Treu und Glauben: das Unternehmen muss sich verantwortlich zeigen und Daten nicht über den legitimen Zweck hinaus verarbeiten
    Transparent: das Unternehmen muss die betroffenen Personen über die Verarbeitungstätigkeiten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten informieren
  2. Von den Unternehmen wird Zweckbindung, Daten- und Aufbewahrungsdauerbegrenzung gefordert
    personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie legitim erhoben wurden
    es dürfen nur die für den legitimen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten eingeholt erhoben werden
    die personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der legitime Zweck, für den sie erhoben wurden, erfüllt ist
  3. Rechte der Betroffenen
    Betroffene haben das Recht
    zu erfahren, welchen Daten ein Unternehmen über sie hat
    was das Unternehmen mit diesen Daten tut
    eine Berichtigung zu verlangen
    der Verarbeitung zu widersprechen
    eine Beschwerde einzureichen
    die Löschung oder Übertragung der Daten zu verlangen
  4. Einwilligung zur Datenverarbeitung über den legitimen Zweck hinaus
    Für eine Datenverarbeitung über den legitimen Zweck hinaus müssen Betroffene ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung muss dokumentiert werden und kann jederzeit widerrufen werden.
    Für unter 16-Jährige ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  5. Umgang mit Datenschutzverletzungen
    Unternehmen müssen selber ein Verzeichnis von Schutzverletzungen personenbezogener Daten führen und die Aufsichtsbehörde und die Betroffenen je nach Schwere der Verletzung innerhalb von 72 Stunden nach Festellung der Schutzverletzung informieren.
  6. Vorbeugender Datenschutz
    Unternehmen sollen bei Veränderung und Entwicklung von Systemen und Prozessen organisatorische und technische Mechanismen einbauen, um personenbezogene Daten zu schützen.
  7. Datenschutz-Folgenabschätzung
    Wenn in einem Unternehmen Veränderungen durchgeführt werden (Verfahren,neue Projekte, neue Produkte, …), muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, sofern auch eine Veränderung der Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt.
  8. Verantwortung von Datenübertragungen an Dritte
    Wenn personenbezogene Daten an Dritte übertragen werden, ist das ursprüngliche Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des DSGVO eingehalten werden.
  9. Datenschutz-Beauftragte/r
    Wenn in einem Unternehmen bzw. einer Organisation eine erhebliche Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, ist ein Datenschutz-Beauftragter/eine Datenschutz-Beauftragte zu ernennen, der/die die Einhaltung des DSGVO überwacht und gegebenenfalls die Unternehmensleitung zu informieren hat.



Webserver – Webhosting

Webhoster (z. B. World4you, one.com, easyname.com, 1&1) stellen gegen Bezahlung Webserver mit Anbindung ans Internet zur Verfügung. Das beginnt mit einfachem Speicherplatz für Webseiten mit Bildern und geht über Datenbanken bis zu Web-Content-Management-Systemen (z. B. WordPress, Typo3). Die Webserver-Software (Apache, Internet Informaton-Server) nimmt Anfragen nach Seiten entgegen und liefert diese aus.

Die Kunden bekommen einen Zugang zu ihrem Bereich am Webserver (Benutzername, Passwort), sodass sie ihre Inhalte auf den Server hochladen können oder Web-Anwendungen (z. B. WordPress) installieren können.

Im billigsten Fall (für einige Euros pro Monat) teilt man sich einen Webserver mit vielen anderen Kunden, was die Performance bremst. Im besseren Fall mietet man sich einen virtuellen Webserver (auf einem physischen Server laufen mehrere virtuelle Webserver) mit einem bestimmten Prozessor, Speicherplatz und Arbeitsspeicher. Im besten und teuersten Fall mietet man einen oder mehrere physische Server und hat deren gesamte Leistung für sich allein.

Links:

>Easyname Webhoster




Cloud-Dienste: Microsoft




Cloud-Dienste: Google

Email:

App, Web, (Windows-)Clientprogramme; Möglichkeit, Tags (automatisch) zu vergeben

Kalender:

mehrere Kalender innerhalb eines Kontos, farblich unterschiedlich; Freigabemöglichkeit einzelner Kalender für andere BenutzerInnen; Einbinden fremder, freigegebener Kalender; Tasks

Fotos:

Möglichkeit, Alben zu bilden, Freigabe von Alben; automatische Sicherung von Fotos vom Smartphone möglich

Drive:

Speicherplatz für alle Dateien, mit Synchronisationsmöglichkeit (PC – Drive)

Docs:

Schreibprogramm, viele Vorlagen

Tabellen:

Tabellenkalkulation, viele Vorlagen

Präsentationen:

Präsentationsprogramm, viele Vorlagen

Formulare

usw.




Cloud-Dienste

Das Konzept von Cloud-Diensten (Cloud-Computing) ist, Daten, Dienste und Rechnerkapazitäten online (in die “Cloud”) auszulagern, die von verschiedenen Dienstleistern verwaltet werden. Die Grundidee von Cloud-Computing weicht vom herkömmlichen Modell ab, nach dem Programme auf lokalen Computern installiert werden und die Daten lokal gespeichert werden.

Der Beginn von Cloud-Computing war schon getan, als webbasierte Email-Systeme (Gmail, Hotmail, GMX usw.) eingeführt wurden, die längst von den meisten Menschen genutzt werden. Die Emails bleiben dabei auf den Servern der Email-Dienstleister (Google, Microsoft usw.) und kommen höchstens als Kopie auf die Endgeräte der BenutzerInnen. Hier ist auch einer der Vorteile zu erkennen: Daten sind von überall aus zugänglich.

Ähnlich selbstverständlich ist es, dass Daten von Smartphones und Tablets in der Cloud gesichert werden (Adressen, Telefonnummern, Fotos, Spielstände, Notizen, installierte Apps).

Arten von Cloud-Diensten (Service-Modelle)

Cloud-ComputingInfrastructure as a Service (IaaS)

Clouds bieten die Nutzung von virtualisierten Computern (Cloud-Servern), Netzen und Speicher (OneDrive von MS, Apple iCloud, Dropbox, Amazon Cloud Drive, Jottacloud u. v. m.). Mit IaaS gestalten sich Nutzer frei ihre eigenen virtuellen Computer-Cluster (Netzwerke) und sind daher für die Auswahl, die Installation, den Betrieb und das Funktionieren ihrer Software selbst verantwortlich. Die Dienste werden teilweise flexibel angeboten. So ist es möglich, Cloud-Server bei Bedarf in ihrer Leistung zu erhöhen (mehr Arbeitsspeicher, mehr Prozessoren) oder weitere Server zu installieren. Die Leistungen werden minutengenau abgerechnet.

Platform as a Service (PaaS)

Clouds stellen Hard- und Software zur Verfügung, mit Hilfe derer Nutzer ihre eigenen Software-Anwendungen entwickeln oder ausführen lassen (MS Azure, Google App Engine). KundInnen betreiben hier selber keine Cloud-Server (virtuelle Server).

Software as a Service (SaaS)

Clouds bieten Nutzungszugang von Software-Sammlungen und Anwendungsprogrammen. SaaS Diensteanbieter offerieren spezielle Auswahlen von Software, die auf ihrer Infrastruktur läuft (z. B. Datenbankanwendung, Tabellenkalkulation). SaaS wird auch als Software on demand (Software bei Bedarf) bezeichnet.

Der Anbieter kümmert sich um die gesamte Administration (Datensicherung, Programmupdates, Benutzerbetreuung) und um die Hardware. Die Software wird von den KundInnen nicht gekauft, sondern gemietet. Mit dieser (und auch den oben genannten Techniken) Technik lagern Betriebe (und auch Schulen) Verwaltungsbereiche aus. Sie brauchen dadurch weniger Hardware und müssen sich nicht um die Software kümmern.

Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cloud_Computing

Vorteile und Nachteile

Für die Benutzung von Cloud-Diensten braucht man ein internetfähiges Engerät, eine funktionierende Internetverbindung und meist einen Webbrowser.

  • Orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit: Daten und Anwendungen sind immer und überall verfügbar. Gibt es keine Internetverbindung, läuft nichts mehr. Es gibt eine gewisse Abhängigkeit von der Technik und vom Anbieter.
  • Sicherheit: Cloud-Dienste-Anbieter sorgen für Sicherheit (Absicherung, Verschlüsselung der Daten), gelingt es aber Angreifern dennoch, Zugriff zu erhalten, sind die Daten in falschen Händen.
  • Backups: Cloud-Dienst-Anbieter machen Backups von den Daten (teils sogar mehrere Versionen, auf die KundInnen zugreifen können). Sind Daten zugleich auch lokal gespeichert und gehen diese verloren, kann auf die Daten in der Cloud zurückgegriffen werden.
  • Kollaboration: An Dateien können BenutzerInnen gleichzeitig und gemeinsam arbeiten, Dateien können leicht für andere freigegeben werden. Das steigert die Effizienz.
  • Viele Anbieter stellen Ressourcen gratis zur Verfügung, wenn diese erschöpft sind, wird man angehalten, zum einem Bezahlmodell zu wechseln. Die Nutzung von Software nähert sich damit einem Mietmodell an. Software kann schon heute teilweise nicht mehr gekauft und solange verwendet werden, wie man will (Adobe Creative Suite (Adobe CC).
  • Die Anbieter stellen immer die aktuellste Software zur Verfügung.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Cloud-Dienste laufen häufig auf Servern außerhalb der EU (zu 90 % in den USA), wo Datenschutz oft weniger streng gesehen wird. Die Frage ist, ob man seine Daten auf solchen Servern gespeichert haben will/darf. Die Anbieter sichern sich mit entsprechenden Hinweisen in den AGBs ab. Als KundIn unterwirft man sich damit ausländischem Recht.

Im Internet kann man zahlreiche Pattformen finden, auf denen Cloud-Dienste hinsichtliche Datenschutz und Datensicherheit beurteilt werden.

Vgl. https://www.netzsieger.de/k/cloud-speicher

Vgl. https://www.testberichte.de/internet/3279/cloud-dienste.html

Vgl. https://trusted.de/cloud-speicher