Codeschnipsel




Tipps

Tipp 1: Gleich große Bilder herstellen

Braucht man mehrere gleich große Bilder (gleich breit, gleich hoch), ist das Freistellwerkzeug das richtige Werkzeug. Damit können nicht nur gleich große Bilder gemacht werden, sondern auch gleich die gleiche Auflösung eingestellt werden (braucht man bei Montagen) und von einem Foto ein Ausschnitt genommen werden.

Vorgangsweise

  1. Freistellwerkzeug auswählen
  2. Liste der Voreinstellungen öffnen
  3. Menüpunkt “Größe und Auflösung …” auswählen
  4. Werte eintragen (Achtung: Pixel/Zoll)
    eventuell “Als Freistellungsvorgabe speichern” aktivieren
    und mit “OK” bestätigen
  5. Auswahlrahmen in gewünschte Größe und an richtige Position bringen
    mit “Enter” Freistellen durchführen und das Bild speichern

 

Braucht man die gleich großen Bilder für das Internet/zum Ansehen nur am Bildschirm, kann auf das Einstellen der Auflösung verzichtet werden.

Vorgangsweise

  • Aktivieren des Freistellwerkzeugs
  • Einstellen von Breite und Höhe in Pixeln (nicht vergessen, px zu den Werten scheiben)

 

Tipp 2: Ordnung ist zwar kein Wert an sich – erleichtert die Arbeit aber ungemein

Bei vielen Projekten empfiehlt sich folgende Ordnerstruktur:

weihnachtskarte \ materialien                             (Projektname \ Ordner für alle Rohmaterialien)

\ ertl                                          (Nachname, für die fertige Arbeit, mit allen Teilen der Arbeit, für die Abgabe)

 

Tipp 3: Arbeiten mit Ebenen

  • Wenn Bilder platziert werden oder Text eingefügt wird, entstehen Ebenen. Soll etwas bearbeitet werden, ist zu achten, dass die richtige Ebene markiert (durch anklicken) ist. Muss z. B. Text verändert werden, muss die entsprechende Ebene ausgewählt werden, dann kann der Text bearbeitet werden.

Ebenen

  • Die oberste Ebene in der Liste ist im Bild ganz vorne, die unterste ganz hinten (hier “Beste Geister” und “Ghosts”, das große Hintergrundbild ist hier “Hintergrund”). Ein Hintergrund kann nur ganz unten in der Liste, also im Bild ganz hinter sein. Ein Hintergrund kann aber duch Doppelklick auf “Hintergrund” in eine Ebene umgewandelt werden.

 

Siehe auch: Regeln und Vorgehensweisen für Montagen mit Photoshop




Datenschutzerklärung für Websites nach der DSGVO

Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) müssen auch Website-Betreiber auf die Einhaltung der Bestimmungen der DSVGO achten, besonders, wenn von den BesucherInnen personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Die Betreiber müssen in einer Datenschutzerklärung anführen, wo und wie personenbezogene Daten von den BesucherInnen erfasst werden.

Diese sollte folgende Erklärungen enthalten:

Essentiell

  • Allgemeine Erklärung über das Anliegen des Datenschutzes
  • Automatische Datenspeicherung: wie und ob der Webserver Besucherdaten speichert (IP-Adresse der BesucherInnen, besuchte Seiten und Unterseiten, Uhrzeit, davor besuchte Website, ob die Site durch eine Suchmaschine gefunden wurde)
  • Speicherung persönlicher Daten: ob persönliche Daten erfasst werden, z. B. in Kontaktformularen, Kommentaren
  • Rechte der BesucherInnen: Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch
  • TLS-Verschlüsselung mit https: dass die Daten verschlüsselt übertragen werden
  • Cookies: ob und wie Cookies verwendet werden
  • Google-Maps Datenschutzerklärung: ob Google-Maps verwendet wird und dass in diesem Fall Daten an Google übertragen werden
  • Google-Fonts Datenschutzerklärung: ob Google-Fonts verwendet werden und welche Daten in diesem Fall an Google übertragen werden (verwendete Fonts, CSS)

Website-Analyseprogramme

  • Google-Analytics Datenschutzerklärung: ob mit Google-Analytics Besucherdaten erfasst und verarbeitet werden
  • andere Analytik-Programme

Social Media

  • Facebook-Datenschutzerklärung: ob durch das Einbinden von Facebook-Funktionen (Plugins) Daten von BesucherInnen an Facebook übertragen und verarbeitet werden
  • Das Gleiche gilt für Youtube, Twitter, Instagram, Google+ usw.

Einen Datenschutzgenerator als Hilfe gibt es auf https://www.firmenwebseiten.at/datenschutz-generator/

Man wählt die zutreffenden und somit notwendigen Erklärungen aus und der Generator stellt den Text zusammen.

Beispiele für Datenschutzerklärungen:

www.hlwhollabrunn.ac.at
https://unterricht.ertl.today




Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der Europäische Union (DSGVO) in Kraft.

  • Die DSGVO legt fest, wie vor allem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten müssen, um die Privatsphäre und den Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen zu gewährleisten.
  • Sie legt die Verantwortlichkeiten dafür fest,
  • weist den Betroffenen bestimmte Rechte zu
  • und gibt den Aufsichtsbehörden die Befugnis, Rechenschaft zu verlangen
  • und im Fall von Verfehlungen Strafen zu verhängen.

Die wichtigsten Forderungen der DSGVO

  1. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen dies nach Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben und Transparenz tun
    Rechtmäßig: die gesamte Verarbeitung muss auf einem legitimen Zweck beruhen
    nach Treu und Glauben: das Unternehmen muss sich verantwortlich zeigen und Daten nicht über den legitimen Zweck hinaus verarbeiten
    Transparent: das Unternehmen muss die betroffenen Personen über die Verarbeitungstätigkeiten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten informieren
  2. Von den Unternehmen wird Zweckbindung, Daten- und Aufbewahrungsdauerbegrenzung gefordert
    personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie legitim erhoben wurden
    es dürfen nur die für den legitimen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten eingeholt erhoben werden
    die personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, sobald der legitime Zweck, für den sie erhoben wurden, erfüllt ist
  3. Rechte der Betroffenen
    Betroffene haben das Recht
    zu erfahren, welchen Daten ein Unternehmen über sie hat
    was das Unternehmen mit diesen Daten tut
    eine Berichtigung zu verlangen
    der Verarbeitung zu widersprechen
    eine Beschwerde einzureichen
    die Löschung oder Übertragung der Daten zu verlangen
  4. Einwilligung zur Datenverarbeitung über den legitimen Zweck hinaus
    Für eine Datenverarbeitung über den legitimen Zweck hinaus müssen Betroffene ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung muss dokumentiert werden und kann jederzeit widerrufen werden.
    Für unter 16-Jährige ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  5. Umgang mit Datenschutzverletzungen
    Unternehmen müssen selber ein Verzeichnis von Schutzverletzungen personenbezogener Daten führen und die Aufsichtsbehörde und die Betroffenen je nach Schwere der Verletzung innerhalb von 72 Stunden nach Festellung der Schutzverletzung informieren.
  6. Vorbeugender Datenschutz
    Unternehmen sollen bei Veränderung und Entwicklung von Systemen und Prozessen organisatorische und technische Mechanismen einbauen, um personenbezogene Daten zu schützen.
  7. Datenschutz-Folgenabschätzung
    Wenn in einem Unternehmen Veränderungen durchgeführt werden (Verfahren,neue Projekte, neue Produkte, …), muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, sofern auch eine Veränderung der Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt.
  8. Verantwortung von Datenübertragungen an Dritte
    Wenn personenbezogene Daten an Dritte übertragen werden, ist das ursprüngliche Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des DSGVO eingehalten werden.
  9. Datenschutz-Beauftragte/r
    Wenn in einem Unternehmen bzw. einer Organisation eine erhebliche Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, ist ein Datenschutz-Beauftragter/eine Datenschutz-Beauftragte zu ernennen, der/die die Einhaltung des DSGVO überwacht und gegebenenfalls die Unternehmensleitung zu informieren hat.



Cloud-Dienste: Microsoft




Cloud-Dienste: Google

Email:

App, Web, (Windows-)Clientprogramme; Möglichkeit, Tags (automatisch) zu vergeben

Kalender:

mehrere Kalender innerhalb eines Kontos, farblich unterschiedlich; Freigabemöglichkeit einzelner Kalender für andere BenutzerInnen; Einbinden fremder, freigegebener Kalender; Tasks

Fotos:

Möglichkeit, Alben zu bilden, Freigabe von Alben; automatische Sicherung von Fotos vom Smartphone möglich

Drive:

Speicherplatz für alle Dateien, mit Synchronisationsmöglichkeit (PC – Drive)

Docs:

Schreibprogramm, viele Vorlagen

Tabellen:

Tabellenkalkulation, viele Vorlagen

Präsentationen:

Präsentationsprogramm, viele Vorlagen

Formulare

usw.




Cloud-Dienste

Das Konzept von Cloud-Diensten (Cloud-Computing) ist, Daten, Dienste und Rechnerkapazitäten online (in die “Cloud”) auszulagern, die von verschiedenen Dienstleistern verwaltet werden. Die Grundidee von Cloud-Computing weicht vom herkömmlichen Modell ab, nach dem Programme auf lokalen Computern installiert werden und die Daten lokal gespeichert werden.

Der Beginn von Cloud-Computing war schon getan, als webbasierte Email-Systeme (Gmail, Hotmail, GMX usw.) eingeführt wurden, die längst von den meisten Menschen genutzt werden. Die Emails bleiben dabei auf den Servern der Email-Dienstleister (Google, Microsoft usw.) und kommen höchstens als Kopie auf die Endgeräte der BenutzerInnen. Hier ist auch einer der Vorteile zu erkennen: Daten sind von überall aus zugänglich.

Ähnlich selbstverständlich ist es, dass Daten von Smartphones und Tablets in der Cloud gesichert werden (Adressen, Telefonnummern, Fotos, Spielstände, Notizen, installierte Apps).

Arten von Cloud-Diensten (Service-Modelle)

Cloud-ComputingInfrastructure as a Service (IaaS)

Clouds bieten die Nutzung von virtualisierten Computern (Cloud-Servern), Netzen und Speicher (OneDrive von MS, Apple iCloud, Dropbox, Amazon Cloud Drive, Jottacloud u. v. m.). Mit IaaS gestalten sich Nutzer frei ihre eigenen virtuellen Computer-Cluster (Netzwerke) und sind daher für die Auswahl, die Installation, den Betrieb und das Funktionieren ihrer Software selbst verantwortlich. Die Dienste werden teilweise flexibel angeboten. So ist es möglich, Cloud-Server bei Bedarf in ihrer Leistung zu erhöhen (mehr Arbeitsspeicher, mehr Prozessoren) oder weitere Server zu installieren. Die Leistungen werden minutengenau abgerechnet.

Platform as a Service (PaaS)

Clouds stellen Hard- und Software zur Verfügung, mit Hilfe derer Nutzer ihre eigenen Software-Anwendungen entwickeln oder ausführen lassen (MS Azure, Google App Engine). KundInnen betreiben hier selber keine Cloud-Server (virtuelle Server).

Software as a Service (SaaS)

Clouds bieten Nutzungszugang von Software-Sammlungen und Anwendungsprogrammen. SaaS Diensteanbieter offerieren spezielle Auswahlen von Software, die auf ihrer Infrastruktur läuft (z. B. Datenbankanwendung, Tabellenkalkulation). SaaS wird auch als Software on demand (Software bei Bedarf) bezeichnet.

Der Anbieter kümmert sich um die gesamte Administration (Datensicherung, Programmupdates, Benutzerbetreuung) und um die Hardware. Die Software wird von den KundInnen nicht gekauft, sondern gemietet. Mit dieser (und auch den oben genannten Techniken) Technik lagern Betriebe (und auch Schulen) Verwaltungsbereiche aus. Sie brauchen dadurch weniger Hardware und müssen sich nicht um die Software kümmern.

Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cloud_Computing

Vorteile und Nachteile

Für die Benutzung von Cloud-Diensten braucht man ein internetfähiges Engerät, eine funktionierende Internetverbindung und meist einen Webbrowser.

  • Orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit: Daten und Anwendungen sind immer und überall verfügbar. Gibt es keine Internetverbindung, läuft nichts mehr. Es gibt eine gewisse Abhängigkeit von der Technik und vom Anbieter.
  • Sicherheit: Cloud-Dienste-Anbieter sorgen für Sicherheit (Absicherung, Verschlüsselung der Daten), gelingt es aber Angreifern dennoch, Zugriff zu erhalten, sind die Daten in falschen Händen.
  • Backups: Cloud-Dienst-Anbieter machen Backups von den Daten (teils sogar mehrere Versionen, auf die KundInnen zugreifen können). Sind Daten zugleich auch lokal gespeichert und gehen diese verloren, kann auf die Daten in der Cloud zurückgegriffen werden.
  • Kollaboration: An Dateien können BenutzerInnen gleichzeitig und gemeinsam arbeiten, Dateien können leicht für andere freigegeben werden. Das steigert die Effizienz.
  • Viele Anbieter stellen Ressourcen gratis zur Verfügung, wenn diese erschöpft sind, wird man angehalten, zum einem Bezahlmodell zu wechseln. Die Nutzung von Software nähert sich damit einem Mietmodell an. Software kann schon heute teilweise nicht mehr gekauft und solange verwendet werden, wie man will (Adobe Creative Suite (Adobe CC).
  • Die Anbieter stellen immer die aktuellste Software zur Verfügung.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Cloud-Dienste laufen häufig auf Servern außerhalb der EU (zu 90 % in den USA), wo Datenschutz oft weniger streng gesehen wird. Die Frage ist, ob man seine Daten auf solchen Servern gespeichert haben will/darf. Die Anbieter sichern sich mit entsprechenden Hinweisen in den AGBs ab. Als KundIn unterwirft man sich damit ausländischem Recht.

Im Internet kann man zahlreiche Pattformen finden, auf denen Cloud-Dienste hinsichtliche Datenschutz und Datensicherheit beurteilt werden.

Vgl. https://www.netzsieger.de/k/cloud-speicher

Vgl. https://www.testberichte.de/internet/3279/cloud-dienste.html

Vgl. https://trusted.de/cloud-speicher

 

 




Datensicherungskonzepte

Die Modalitäten der Datensicherung (wie, wie oft, wann … eine Sicherung durchzuführen ist) werden von verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt.

Modalitäten:
  • Art der Datensicherung,
  • Häufigkeit und Zeitpunkt der Datensicherung,
  • Anzahl der Generationen,
  • Vorgehensweise und Speichermedium,
  • Verantwortlichkeit für die Datensicherung,
  • Aufbewahrungsort,
  • Anforderungen an das Datensicherungsarchiv,
  • Transportmodalitäten und
  • Aufbewahrungsmodalität.
Einflussfaktoren:
  • Spezifikation der Daten: welcher Art sind die Daten (Software, Anwenderdaten wie Dokumente, Kundendatenbanken, Zugangsdaten)
  • Verfügbarkeitsanforderungen: wie lange dürfen Daten maximal nicht verfügbar sein (z. B. Dateien zum Schriftverkehr max. 1 Woche, Kundendaten max. 1 Tag)
  • Rekonstruktionsaufwand der Daten ohne Datensicherung: können zerstörte und nicht gesicherte Daten rekonstruiert werden, wie hoch ist der Aufwand, wie hoch sind die Kosten? – Daten, die auch in Papierform vorliegen, können z. B. rekonstruiert werden.
  • Datenvolumen: entscheidet über die Sicherungsdatenträger
  • Änderungsvolumen: wie viele Daten ändern sich z. B. pro Tag, vieviele kommen neu dazu? – Das bestimmt die Häufigkeit der Datensicherung und das Sicherungsverfahren (inkrementell, differentiell).
  • Änderungszeitpunkt der Daten: Ändern sich zu einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßig Daten (z. B. Monatsende), sollte danach eine Datensicherung erfolgen.
  • Fristen: Müssen Daten eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden (Aufbewahrungsfristen) oder müssen Daten zu einer bestimmten Frist gelöscht werden (Löschfristen)?
  • Vertraulichkeitsbedarf von Daten: Bei der Sicherung von Daten mit einer bestimmten Vertraulichkeitsanforderung muß diese Anforderung auch am Sicherungsmedium erfüllt sein.
  • Integritätsbedarf: Die gesicherten Daten dürfen am Sicherungsmedium nicht verändert werden können. Bei Software ist dieser Bedarf z. B. hoch, bei Daten des Schriftverkehrs mittel.
  • Fähigkeiten der IT-Benutzer: Diese entscheiden darüber, wer Datensicherungen durchführt (z. B. IT-AdministratorInnen oder einzelne BenutzerInnen).

Es sind zwei Dinge zu unterscheiden: Synchronisierung und Datensicherung. Die Synchronisierung ist keine Datensicherung, da sie nicht vor Gefährdungen schützt.

Synchronisierung/Datenspiegelung

Bei der Datenspiegelung werden die Daten redundant und zeitgleich auf einem oder mehrern Sicherungs-Datenträgern gespeichert. Da so der Ausfall eines dieser Speicher ohne Zeitverlust überbrückt werden kann, steigert Datenspiegelung die Verfügbarkeit. Es ersetzt allerdings keine Datensicherung, da es nicht gegen Gefährdungen wie Diebstahl, Brand oder unbeabsichtigte Datenlöschung hilft.

Datensicherung

  • Volldatensicherung: bei der Volldatensicherung werden sämtliche zu sichernden Dateien zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen zusätzlichen Datenträger gespeichert. Es wird dabei nicht berücksichtigt, ob die Dateien sich seit der letzten Datensicherung geändert haben oder nicht. Daher benötigt eine Volldatensicherung einen hohen Speicherbedarf. Der Vorteil ist, dass die Daten vollständig für den Sicherungszeitpunkt vorliegen und die Restaurierung von Dateien einfach und schnell möglich ist, da nur die betroffenen Dateien aus der letzten Volldatensicherung extrahiert werden müssen. Werden Volldatensicherungen selten durchgeführt, so kann sich durch umfangreiche nachträgliche Änderungen innerhalb einer Datei ein hoher Nacherfassungsaufwand ergeben.
  • Inkrementelle Datensicherung: bei der inkrementellen Datensicherung werden im Gegensatz zur Volldatensicherung nur die Dateien gesichert, die sich gegenüber der letzten Datensicherung (Volldatensicherung oder inkrementelle Sicherung) geändert haben. Dies spart Speicherplatz und verkürzt die erforderliche Zeit für die Datensicherung. Für die Restaurierung der Daten ergibt sich i. allg. ein höherer Zeitbedarf, da die Dateien aus Datensicherungen verschiedener Zeitpunkte extrahiert werden müssen. Die inkrementelle Datensicherung basiert immer auf einer Volldatensicherung. In periodischen Zeitabständen werden Volldatensicherungen erzeugt, in der Zeit dazwischen werden eine oder mehrere inkrementelle Datensicherungen vollzogen. Bei der Restaurierung wird die letzte Volldatensicherung als Grundlage genommen, die um die in der Zwischenzeit geänderten Dateien aus den inkrementellen Sicherungen ergänzt wird.
  • Differentielle Datensicherung: bei der differentiellen Datensicherung werden nur die Dateien gesichert, die sich gegenüber der letzten Volldatensicherung geändert haben. Eine differentielle Datensicherung benötigt mehr Speicherplatz als eine inkrementelle, Dateien lassen sich aber einfacher und schneller restaurieren. Für die Restaurierung der Daten reicht die letzte Volldatensicherung sowie die aktuellste differentielle, nicht wie bei der inkrementellen, wo unter Umständen mehrere Datensicherungen nacheinander eingelesen werden müssen.

Medien zur Datensicherung/Synchronisation

  • Externe Festplatte: im privaten Bereich und in kleinsten Firmen sinnvoll und kostengünstig; die Festplatte wird nur zur Datensicherung an den Computer angeschlossen, damit sie vor Schädlingsprogrammen möglichst sicher ist.
  • Cloud-Speicher: Man braucht sich nicht um die Hardware zu kümmern, gibt allerdings seine Daten im fremde Hände und hat nicht unter Kontrolle, wie sicher die Daten vor unbefugtem Zugriff sind. In der EU sind die Datenschutzbestimmungen viel strenger als in den USA.
  • NAS (Network Attached Storage, Netzwerk-Festplatte)
  • Sicherungsserver



Adobe Dreamweaver

Adobe Dreamweaver Codeansicht
Adobe Dreamweaver in der Codeansicht

Links oben gibt es Schaltflächen für Code, Teilen, Entwurf und Live-Ansicht. Für Standardaktionen ist es nicht notwendig, Code selber zu schreiben. Im Eigenschaftsfenster unten können z. B. die Schriftformate Absatz (p) und die Überschriften (h1, h2, h3, h4, h5, h6) unter Format eingestellt werden.

Dateienfenster

Rechts unten ist das Dateienfenster angedockt. Wenn die Sitedefinition (Site / Neue Site / Site-Namen vergeben, Site-Ordner einstellen) gemacht wurde, werden im Dateienfenster nur die zur Website gehörenden Dateien (HTML, CSS, Fotos) angezeigt. Die Dateien sollen auch hier durch Doppelklick geöffnet werden. Muss eine Datei gelöscht oder umbenannt werden, soll das auch hier gemacht werden. DW kann dann Links, die zu einer umbenannten Datei führen, automatisch korrigieren.




HTML-Elemente (Tags)

HTML-Elemente zur Text-Strukturierung: Näheres siehe auf http://de.selfhtml.org/html/text/index.htm

Normalerweise braucht nicht in der Code-Ansicht von Dreamweaver gearbeitet werden und man braucht die TAGs nicht selber schreiben. Die Überschriften (h1, h2, h3, h4, h5, h6) und der Absatz (p) werden z. B. im Eigenschaftsfenster unten unter Formate zugewiesen.

  • <h> (h1 – h6)
    Überschriften auf 6 Ebenen
    Jede Überschrift ist eine eigener Absatz, es braucht daher davor und danach kein eigener Absatz eingefügt werden.
  • <p>
    Textabsatz
    Ein Absatz ist ein Textabschnitt, der einen Abstand davor und danach hat.
  • <br>
    erzwungener Zeilenumbruch
    Ein bloßer Zeilenumbruch erzeugt keinen Abstand wie ein Absatz.
  • <em>
    zeichnet einen Text als betont aus
  • <strong>
    zeichnet einen Text als stark betont aus
  • <b>
    zeichnet einen Text als fett aus
  • <i>
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  • <u>
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  • <sup>
    zeichnet einen Text als hochgestellt aus
  • <sub>
    zeichnet einen Text als tiefergestellt aus
  • <div>
    damit wird ein Block (Box) erzeugt

Eine umfassende Liste aller HTML-Tags findest Du auf https://wiki.selfhtml.org/wiki/Referenz:HTML