Regeln und Vorgehensweise für Montagen mit Photoshop

Um technisch perfekte Montagen mit Photoshop zu machen, sind folgende Dinge zu beachten:

Planen

  1. Zuerst soll ein Plan auf Papier gemacht werden.
  2. Im zweiten Schritt werden die Bestandteile für die Montage gesucht und ev. der Text geschrieben.
  3. Jetzt werden die Bestandteile der Montage (Bilder) vorbereitet:
    Auflösung aller Bilder gleich einstellen (z. B. 150 ppi)
    ev. Objekte freistellen (Werkzeuge: Radiergummi, Hintergrundradiergumme, Zauberstab, Lasso …)
    Größe der Bilder überlegen (berechnen) und einstellen (hier hilft wieder die Skizze)
    alle Bilder im TIF-Format speichern (bei freigestellten Objekten wegen der Transparenz notwenig, garantiert aber auf jeden Fall die höchste Bildqualität)
  4. Im folgenden werden die Bestandteile im Hauptbild (oder in einem leeren Bild) platziert und der Text hinzugefügt.
  5. Die fertige Arbeit wird unter Beibehaltung der Ebenen gespeichert, damit nachträgliche Veränderungen (z. B. an den Testen) möglich ist.
    Zusätzlich können die Ebenen auf die Hintergrundebene reduziert werden und diese reduzierte Version unter einem neuen Namen gespeichert werden. Die Datei wird dadurch kleiner, ist besser für den Druck geeignet und wenn man sie jemanden weitergibt, kann der/die sie nicht verändern.
  6. Soll die Montage im Internet verwendet werden, muß sie im JPG- oder ev. PNG-Format gespeichert werden. Dabei ist auf kleinstmögliche Dateigröße zu achten.



Montage “Zeit im Bild”

 

Ziel ist die obige Montage, deren Einzelteile folgende sind.

  • TV-Gerät (der blaue Hintergrund ist schon vorhanden)
  • Bild vom Sprecher (muß freigestellt werden)
  • Fußball
  • ORF-Logo

Vorgaben:

  • Größe der Montage: 1500 x 1071 px
  • Auflösung: 150 ppi

Vorgehensweise:

  1. Das Bild mit dem Sprecher wird in Photoshop geöffnet und der Hintergrund in eine Ebene umgewandelt. Der Name der Ebene ist “Sprecher”.
  2. Der Sprecher wird mit einem geeigneten Werkzeug freigestellt. Bei diesem Bild geht das sehr einfach. Es kann mit dem Zauberstab gemacht werden. Die Toleranz muß allerdings sehr niederig eingestellt werden: 8.
    Eventuell verbleibende Flecken können mit dem Radiergummi entfernt werden.
  3. Nun ist zu überlegen, wie groß das Bild von Sprecher sein muß, damit es in den Fernseher paßt. Das Fernseh-Bild ist 1071 px hoch, die eigentliche Bildfläche ca. 800 px. Also sollte das Bild mit dem Sprecher ca. 750 px hoch werden. Das Bild wird daher auf 150 ppi Auflösung eingestellt und die Bildhöhe auf 750 px.
  4. Das Bild wird unter dem Namen sprecher_750.tif im TIF-Format gespeichert.
    Montage ZIB halb
  5. Nun wird das Bild mit dem Fernseher geöffent und seine Größe und Auflösung kontrolliert. Die Auflösung muß auf 150 ppi eingestellt sein, die richtige Bildgröße ist 1500 x 1071 px.
    Wenn das passt, kann der Sprecher in den Fernseher platziert werden. Mit der Maus oder mit den Pfeiltasten wird der Sprecher noch an die gewünschte Position verschoben und mit der Eingabetaste endgültig platziert.
  6. Nun ist es an der Zeit, die halbertige Montage zwischenzuspeichern: Speichername zib.tif (TIF-Format).
  7. Die weitere Vorgehensweise ist die gleiche. Es wird ein Bild für die Schlagzeile links oben vorbereitet, also die Auflösung auf 150 ppi eingestellt und die Bildgröße überlegt und eingestellt. Das fertige Bild wird wieder im TIF-Format gespeichert. Ganz gleich wird mit dem Logo verfahren.
    Die zwei Bilder werden ebenfalls platziert, dann kommt noch der Text dazu (Textwerkzeug) und es wird wieder gespeichert.

Zusammenfassung:

Zunächst werden die Bestandteile der Montage vorbereitet:
Auflösung aller Bilder auf 150 ppi einstellen
Objekt freistellen (Sprecher)
Größe der Bilder überlegen (berechnen) und einstellen
alle Bilder im TIF-Format speichern

Im folgenden werden die Bestandteile im Hauptbild (Fernseher) platziert und der Text hinzugefügt.

 

 




Spezielle Bildkorrekturen

Rote Augen entfernen:

Die rote Färbung wird durch die Reflexion des Kamerablitzlichts auf der Retina des Auges erzeugt. Sie kommt häufiger auf Bildern vor, die in dunklen Räumen aufgenommen wurden, weil sich die Iris des Auges dann weiter öffnet. Um rote Augen zu vermeiden, können Sie die entsprechende Funktion der Kamera verwenden (Rote Augen-Blitz).

Automatisch (nicht in Photoshop CS 6)

  • Rote Augen-Werkzeug aktivieren
  • in den roten Bereich eines Auges klicken, oder eine Auswahl über ein rotes Auge zeichnen

Manuell

  • Bild Katze mit roten Augen laden
  • Ansicht vergrößern (Strg + +)
  • Pinsel-Werkzeug auswählen
  • Pinselgröße auf ca 16 px einstellen (kleiner als die Pupille!)
  • Modus: Farbe
  • die gewünschte Farbe (Ersatzfarbe für Rot) mit der Pipette als Vordergrundfarbe auswählen
  • Pinsel-Werkzeug aktivieren und das Rot übermalen

Kopierstempel:

Mit dem Kopierstempel malen Sie mit aufgenommenen Bildbereichen. Dieses Werkzeug können Sie verwenden, um Objekte zu duplizieren, Mängel in einem Bild zu entfernen oder Objekte in einem Foto zu überdecken. Ein Bildbereich wird aufgenommen, indem mit gehaltener Alt-Taste in diesen geklickt wird.

Kopierstempel

 

  • Wählen Sie im Editor den Kopierstempel aus.
  • Optionen:
    Popup-Menü „Pinsel“: Ermöglicht die Festlegung der Pinselspitze. Klicken Sie auf den Pfeil neben der Pinseldarstellung, wählen Sie aus dem Popup-Menü „Pinsel“ eine Kategorie aus und klicken Sie dann auf eine Pinselminiatur.
    Größe: Ermöglicht die Festlegung der Pinselgröße (in Pixel) Ziehen Sie den Popup-Regler oder geben Sie einen numerischen Wert in das Textfeld ein.
    Modus: Legt fest, wie die Quelle oder das Muster an die vorhandenen Pixel angeglichen wird.
    Beim Modus „Normal“ werden neue Pixel über die vorhandenen Pixel gelegt.
    Deckkraft: Ermöglicht die Festlegung der Deckkraft der aufgetragenen Farbe. Je niedriger die Deckkraft ist, desto mehr sind die Pixel unter der aufgetragenen Farbe zu sehen. Ziehen Sie den Popup-Regler oder geben Sie einen Wert für die Deckkraft ein.
    Ausgerichtet: Mit dieser Option werden die aufgenommenen Bildbereiche immer zusammen mit dem Cursor bewegt, sobald Sie mit dem Malen beginnen, auch wenn Sie den Malvorgang mehrere Male unterbrechen und dann wieder fortsetzen. Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie unerwünschte Bereiche entfernen möchten, z. B. Stromleitungen vor dem Himmel oder einen Riss in einem gescannten Foto. Ist „Ausgerichtet“ deaktiviert, wird der Aufnahmebereich jedes Mal vom Anfangspunkt aus (wo mit gehaltener Alt-Taste geklickt wurde) aufgetragen, wenn Sie mit dem Kopierstempel erneut ansetzen. Deaktivieren Sie diese Option, wenn Sie mehrere Kopien eines Bildausschnitts in demselben oder einem anderen Bild einfügen möchten.
    Alle Ebenen aufnehmen: Aktivieren Sie „Alle Ebenen aufnehmen“, um Daten aus allen sichtbaren Ebenen aufzunehmen (zu kopieren). Soll nur die aktive Ebene berücksichtigt werden, deaktivieren Sie diese Option.
  • Setzen Sie den Zeiger auf den aufzunehmenden Bildausschnitt und klicken Sie bei gedrückter Alt-Taste. Das Werkzeug dupliziert die Pixel an diesem Aufnahmepunkt im Bild, während Sie malen.
  • Ziehen Sie mit dem Werkzeug über das Bild.

Bereichs-Reparaturpinsel:

Mit dem Bereichsreparatur-Pinsel können Schönheitsfehler und andere Mängel auf Ihren Fotos ganz leicht entfernt werden. Klicken Sie einmal auf einen Schönheitsfehler. Um größere Bereiche auszubessern, klicken Sie und ziehen Sie über den Bereich.

  • Wählen Sie im Editor den Bereichsreparatur-Pinsel aus.
  • Wählen Sie eine Pinselgröße. Am effektivsten ist ein Pinsel, der etwas größer als der zu korrigierende Bereich ist, damit der gesamte Bereich mit nur einem Mausklick abgedeckt wird.
  • Wählen Sie in der Optionsleiste eine Form aus.
    Näherungswert: Sucht unter den Pixeln um die Kanten des Auswahlbereichs herum nach einem Bildbereich, der zur Korrektur des Auswahlbereichs verwendet werden kann. Wenn Sie mit dieser Form kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen, machen Sie die Korrektur rückgängig und versuchen Sie es mit der Option „Struktur erstellen“.
    Struktur erstellen: Verwendet alle Pixel im Auswahlbereich, um eine Struktur zu erstellen, mit der dieser Bereich korrigiert werden kann. Wenn die Struktur zu keinem guten Ergebnis führt, versuchen Sie, den Pinsel ein zweites Mal durch den Bereich zu ziehen.
    Inhaltsbasiert: Sucht anhand von Pixeln an den Rändern der Auswahl nach einem Bereich, der zum Ausbessern verwendet werden kann.
  • Klicken Sie im Bild auf den zu korrigierenden Bereich oder klicken und ziehen Sie den Pinsel, um einen größeren Bereich auszubessern.

Reperatur-Pinsel:

Der Reparatur-Pinsel korrigiert Mängel in einem großen Bereich, wenn Sie den Zeiger über den entsprechenden Bereich ziehen. Mit diesem Pinsel können Objekte von einem gleichförmigen Hintergrund entfernt werden, z. B. Gegenstände auf einer Wiese.

  • Wählen Sie im Editor den Reparatur-Pinsel aus.
  • Wählen Sie in der Optionsleiste einen Pinsel aus und legen Sie Optionen für den Reparatur-Pinsel fest:
    Modus: Legt fest, wie die Quelle oder das Muster an die vorhandenen Pixel angeglichen wird.
    Beim Modus „Normal“ werden neue Pixel über die vorhandenen Pixel gelegt.
    Wählen Sie „Ersetzen“, um Filmkörnung und Struktur an den Kanten des Malstrichs zu erhalten.
    Quelle: Legt die Quelle für die Reparatur-Pixel fest.
    Aktivieren Sie „Aufgenommen“, um Pixel aus dem aktuellen Bild zu verwenden.
    Aktivieren Sie „Muster“, um Pixel von dem in der Muster-Palette angegebenen Muster zu verwenden.
    Ausgerichtet: Aktivieren Sie diese Option, wenn die Pixel kontinuierlich aufgenommen werden sollen und der Aufnahmepunkt auch beim Loslassen der Maustaste nicht verloren gehen soll.
    Deaktivieren Sie „Ausgerichtet“, wenn die aufgenommenen Pixel jedes Mal wieder vom ersten Aufnahmepunkt aus aufgetragen werden sollen, wenn Sie mit dem Werkzeug erneut ansetzen.
    Alle Ebenen aufnehmen: Nimmt Daten von allen angezeigten Ebenen auf. Deaktivieren Sie die Option „Alle Ebenen aufnehmen“, wenn nur Daten aus der aktiven Ebene aufgenommen werden sollen.
  • Platzieren Sie den Zeiger in einem geöffneten Bild und nehmen Sie Daten auf, indem Sie bei gedrückter Alt-Taste klicken.
  • Ziehen Sie in dem Bild über den fehlerhaften Bereich, um die vorhandenen Daten mit den aufgenommenen Daten zu vereinigen. Die aufgenommenen Pixel werden immer dann mit den vorhandenen Pixeln vereinigt, wenn Sie dieMaustaste loslassen.



WordPress-Grundlagen

WordPress war ursprünglich eine Blogsoftware, die auf einem Webserver installiert ist und über einen Webbrowser bedient wird. Inzwischen ist WordPress so weiterentwickelt und um Funktionen ergänzt worden, dass Websites für jeden Zweck erstellt werden können, denen man den Tagebuchcharakter nicht ansieht.

Bei WordPress werden im sogenannten Backend die Inhalte erstellt, das Frontend zeigt die Seiten für den Besucher an. Inhalt und Layout sind getrennt. Das Layout wird durch Themes festgelegt. Themes können mit wenigen Mausklicks installiert werden. Es gibt Tausende gratis. Sie können angepasst werden. Widgets (z. B. Meta) und Plugins (z. B. Facebook-Members) erweitern WordPress um Funktionen. Auch diese sind großteils gratis.

Wordpress Frontend
WordPress Frontend

Wordpress Backend
WordPress Backend

Ein Theme installieren

Das Theme Chateau soll installiert werden. Es kommt mit einem hellen und dunklen Farbschema und einem anpassbaren Kopfbereich. Einzelne Farben können verändert werden. Es bietet sechs Widget-Bereiche (einen in der Sidebar, fünf im Fuß-Bereich). Der Seitenhintergrund kann angepasst werden.

Theme Chateau mit 6 Widget-Bereichen
Theme Chateau mit 6 Widget-Bereichen

Widgets von Chateau im Backend
Widgets von Chateau im Backend




RP 2014

Termine:

Datum Stunden Themen   Quellen, Hinweise etc.
         
9. 5. 2. – 3. Ablauf der Prüfung Praktische Aufgabenstellung (Vorbereitungszeit), Präsentation,
theoretische Fragestellung aus anderem Bereich (Zusammenhang zur prakt. Aufgabe)
 
    Themenübersicht Information …
Bildbearbeitung
Webdesign (CMS?)
Rechtliche Bestimmungen
Netzwerke und Internet
Aktuelle Kommunikationstechnologien
Auswirkungen der Informationstechnologie auf Individuum, Gesellschaft und Arbeitswelt
reli4you.info/wpschule
    Grundlagen der Bildbearbeitung Bildgröße (Pixelgröße, Druckgröße), Auflösung
Farbe, Farbtiefe, Dateiformate
Farbmodi, Farbmodelle, Pixel- und Vektorgrafik
 
    Grundlagen des Webdesigns CSS
HTML
Layout mit dem Boxmodell (einfache Übung “Boxmodell”: relative Positionierung, Boxgröße, Innenabstand, Aussenabstand, Rahmen)
 
16. 5. 3. – 4.  Grundlagen der Bildbearbeitung 2 Histogramm
Tonwertkorrektur (Tiefen, Mitteltöne, Lichter)
Helligkeit/Konstrast
Farbbalance
Farbton/Sättigung (Schwamm)
Abwedeltn/Nachbelichten
Rote Augen entfernen
Kopierstempel
Bereichsreperaturpinsel
Reperaturpinsel
 
Grundlagen des Webdesigns 2 Beispiel “Boxmodell”:
Box: inhalt
Verlinken
Fotos vorbereiten, einfügen, ausrichtenAlternative für manuelles Box-Sizing: Padding und Border brauchen nicht von Breite und Höhe abgezogen werden)
* {
-webkit-box-sizing: border-box;
-moz-box-sizing: border-box;
box-sizing: border-box;
}
23. 5. 2. – 3. Grundlagen der Bildbearbeitung 3 Freistellungswerkzeug
Objekte freistellen (Werkzeuge, Einstellungen)
Montagen
 
Grundlagen des Webdesigns 3 3-Spalten-Layout mit fixer Breite
Besonderheiten: Zwischenraum zwischen den Spalten, padding, border
Rechtliche Bestimmungen 1 Urheberrecht
Domainrecht
30. 5. 2. – 3. Grundlagen des Webdesigns 4  Übungsbeispiel “Hausgarten”: Navigation (links) – Inhalt (rechts), float, Abstand der Boxen, horizontale Zentrierung  
    Grundlagen der Bildbearbeitung 4  Übungsbeispiel “Poolparty”  
Netzwerk und Internet Gründe/Sinn von Netzwerken
Peer-to-peer-Netzwerk
Serverbasiertes Netzwerk
IP-Adressen, Adressierung, Subnetze
So funktioniert das Internet
Rechtliche Bestimmungen 2 Datenschutz

 




Web 2.0

Das Web 2.0 (Web zwei-Punkt-Null)  ist das Mitmach-Web. Die BenutzerInnen des Web sind gleichzeitig ErstellerInnen von Inhalten (Prosumer), unterstützt von interaktiven Anwendungen. Die Contenterstellung ist nicht mehr nur Sache von großen Zenralen Unternehmen. Die Kommunikation ist nicht einseitig vom Content-Ersteller/der Content-Erstellerin zu den Usern. Die Prosumer vernetzen sich zusätzlich mit Hilfe sozialer Anwendungen. Kollaboratives Arbeiten (Live-Zusammenarbeit) ist möglich.
Dahinter stehen neue Techniken, die das erst ermöglichen.

Beispiele für Web 2.0-Anwendungen:

  • Wikis: eine Art Lexika, die von UserInnen frei erstellt und überarbeitet werden
  • Weblogs (auch Blogs; von “Web” und “Logbuch”): Online-Tagebücher, deren Einträge von den LeserInnen kommentiert werden können (z. B. WordPress, Twoday, Blogger …)
  • Podcasts (Pod – Hülse, Kapse und Broadcasting – “Rundfunk”): eine Serie von Audios und Videos im Internet, die sich unabhängig von der Zeit konsumieren lassen, werden ev. auch über einen Feed automatisch bezogen (z. B. http://www.it-podcast.at/)
  • soziale Netzwerke: stellen soziale Beziehungen im Internet dar (Facebook, Twitter …)
  • social Bookmarks: Speicherung und Kategorisierung von persönlichen Links, die anderen BenutzerInnen zur Verfügung gestellt werden können (Mister-Wong, Delicious …)
  • social News: Nachrichteneinreichung, -bewertung und -kommentierung durch Nutzer (z. B. http://www.newsider.de/)
  • Media-Sharing Plattformen: ermöglichen UserInnen, Mediendateien (Fotos, Videos etc.) zu speichern und Inhalte anderer NutzerInnen zu konsumieren und zu kommentieren (Youtube, Fotocommunity, Flickr …)
  • kollaborale Tools und Programme: einfache Office-Programme, Zeichenprogramme, Terminfindungstools, gemeinsame Kalender (Doodle, Zoho-Writer, Cacoo, Twiddla, Ietherpad, Google …)

Einzelne Web 2.0-Anwendunge haben aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahl, Popularität und häufigen Benutzung eine große gesellschaftliche Bedeutung erlangt (z. B. Facebook).

Der Begriff “Web 2.0” ist unscharf. Es werden ihm normale, konsequente Weiterentwicklungen im WWW zugeordnet, ohne eine genaue Definition zu haben.

Mindmap on Wikipedia
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Web20en.png&filetimestamp=20070425070135

Umfassende Sammlung von Web 2.0-Anwendungen
http://www.web2null.de/

Für den Unterricht interessante Anwendungen
http://www.lehrer-online.de/web20.php




Webquests — kein Geheimnis

Webquests (quest – Suche) sind komplexe, computergestützte Lehr-Lern-Zusammenstellungen im Internet, die das handlungsorientierte und selbstgesteuerte, teilweise auch autonome Lernen fördern. Die SchülerInnen erhalten nach einer Einführung in ein (reales) Problem Aufgabenstellungen, die sie mit Hilfe von Informationsquellen vornehmlich, aber nicht nur aus dem Internet bearbeiten.

Ein Webquest besteht aus einem klar definierten methodischem Gerüst (Webquest-Dokument), das auf einer Webseite hinterlegt ist. Das Gerüst dient den SchülerInnen der Orientierung und gibt den groben Verlauf der Arbeit an. Es sollte folgende sechs Elemente enthalten:

  1. Einleitung: Hier geschieht die Einführung in eine für die SchülerInnen authentische Problemsituation durch Videios, Skizzen, eine kleine Geschichte u. a. Die Lernenden sollen motiviert werden, sich mit der Thematik zu befassen.
  2. Aufgagbe: In diesem Teil werden die Aufgabenstellungen entsprechend der Zielgruppe formuliert. Die SchülerInnen können dabei einbezogen werden. Die Aufgabenstellungen sollten so sein, dass sie nicht durch einfaches “Copy & Paste” erfüllt werden können.
  3. Materialien: Hier wird eine Vorauswahl von konkreten Internet-Quellen (Hyperlinks) sowie anderer Quellen zur Verfügung gestellt. Die SchülerInnen können aber auch eigene Rechercheaktivitäten entfalten.
  4. Arbeitsprozess: Die Prozessbeschreibung gibt Vorschläge für die einzelnen Arbeitsschritte, die Aufteilung der Gesamtaufgabe in Teilaufgaben oder auch Regeln für die Gruppenarbeit.
  5. Präsentation: Die Lösungen der Gruppen wird ein geeigneter Form für alle präsentiert. Die Form legen die Lehrenden fest.
  6. Evaluation: Ganz wichtig ist die Evaluation. Die SchülerInnen sollen ihr eigenes Lernverhalten reflektieren und den LehrerInnen Hinweise zur Verbesserung des Webquests geben. Die SchülerInnen erhalten aber auch ein Feedback durch die LehrerInnen und die MitschülerInnen (Peer-Feedback). Damit sich die SchülerInnen schon im gesamten Arbeitsprozess an den Bewertungskriterien der LehrerInnen und SchülerInnen orientieren können, sollen diese in diesem Teil offengelegt sein.

Beispiel:

http://www.webquests.ch




Prezi — eine Alternative zu PP

Prezi ist ein etwas anderes Präsentationstool und unterscheidet sich wesentlich von Powerpoint & Co. Prezi-Präsentationen beanspruchen, nicht nur funktionell, sondern auch ansprechend schön zu sein. Hier einige Beispiele, die auch inhaltlich für LehrerInnen interessant sind:

Corporate Storytelling: frame by frame on Prezi
http://prezi.com/x-darf4jbvpt/corporate-storytelling-frame-by-frame/

Web 2.0 in the classroom on Prezi
http://prezi.com/obqzirjhtf-q/web-20-in-the-classroom/

Changing the Rules of the Game of School on Prezi
http://prezi.com/bcw6z57ggfnx/changing-the-rules-of-the-game-of-school/

Weitere Informationen und viele tolle Beispiele auf Prezi.
http://prezi.com/




Domainrecht

 www. example.  com
Label der 3. Ebene

 

Label der 2. Ebene, Second-Level-Domain Label der 1. Ebene, Top-Level-Domain (TLD)
office.  example.  com
 Sub-Domain Label der 2. Ebene, Second-Level-Domain Label der 1. Ebene, Top-Level-Domain (TLD)

 

[Fully Qualified Domain Name (FQDN): Zu einer FQDN gehört auch noch das Root-Label nach dem Top-Level-Label. Es wird jedoch üblicherweise weggelassen.

www.example.com.

3rd-level-label . 2nd-level-label . Top-Level-Domain . root-label ]

Arten von Top-Level-Domains

  • Länderdomains (ccTLD = country code Top-Level-Domain): Jeder Staat hat eine eigene Top-Level-Domain (at, de, us, se, ch, cc …)
    Verzeichnis aller Domains
  • Generische Domains (gTLD = generic Top-Level-Domain): Generische Top-Level-Domains decken bestimmte Bereiche ab.
    com = kommerzielle Angebote
    edu = Bildungseinrichtungen
    org = nichtkommerzielle Einrichtungen

Seit März 2004 sind auch Umlaute und bestimmte Sonderzeichen erlaubt. Seit 2014 kam es zu einer wahren Schwemme an neuen Domains. Rund 1.200 neue Domains stehen nach der Prüfung durch die ICANN zur Verfügung (shop, app, reise, gmbh, berlin, bayern, wien, tirol …).

Domains können einen großen wirtschaftlichen Wert haben, vor allem für die Werbung. Der Zwergstaat Tuvalu verkaufte seine Domain .tv an eine Martketing-Firma, um rund 20 Millionen Euro plus einer Gewinnbeteiligung. die Firma Libro kaufte die Domain .cc von den Cocos Islands. Häufiger wird allerdings mit Second-Level-Domains gehandelt (es gibt dafür Börsen). mozart.at wechselte um rund 100.000 Euro den Besitzer, sex.com um 12 Millionen Dollar.

Die Funktion einer Domain

Die Domain gilt als Adresse einer Website, ist es aber genaugenommen nicht. Die eigentliche Adresse ist die IP-Adresse, eine Zahlenkombination mit dieser Form: 149.130.22.17 Da Zahlen nur schwer merkbar sind, wurde das Domain-System aufgepropft. Eine Website wird nur anhand der IP-Adresse gefunden. Daher muss die Domain von DNS-Servern, die es reichlich im Internet gibt, in die IP-Adresse übersetzt werden. DNS-Server enthalten Verzeichnisse mit IP-Adressen und dazugehörigen Domains.

Wenn man die IP-Adresse einer Website kennt, kann man diese anstelle der Domain im Webbrowser eingeben. Auf der Website http://reverse.domainlex.com man die IP-Adresse einer Domain herausfinden (auch der umgekehrte Weg ist möglich).

46.101.157.92 -> ertl.today

Jeder Domainname muss weltweit einzigartig sein, damit das Internet funktionieren kann. Da Domains attraktiv und wertvoll sein können, kommt daher immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Privatpersonen, zwischen Künstlern bzw. Prominenten und Privatpersonen und anderen Institutionen um einen bestimmten Domainnamen. Rechtliche Streitigkeiten um Domainnamen sind sehr kostenintensiv. Daher sollte jedes Unternehmen, jede Institution, aber auch jede Privatperson einige Regeln beachten, um schon bei der Registrierung einer Domain diesen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Das Domainrecht verbietet

  • Markennamen (z. B. Milka),
  • Namen von Unternehmen (z. B. McDonalds),
  • Namen von Prominenten (z. B. Madonna),
  • Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software (z. B. Gewinn),
  • Städtenamen (z. B. Graz),
  • KFZ-Kennzeichen,
  • Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen (z. B. Bundesheer)
  • Tippfehler-Domains (z. B. amzon.at).

Domainregistrierung

Immer wieder sorgen Domainstreitigkeiten von Prominenten für Aufsehen. Bekannte Künstler wie Robbie Williams, Julia Roberts, Madonna, Nicole Kidman, Sting oder Bruce Springsteen waren bereits in Domainstreitigkeiten verwickelt.

Um Domainstreitigkeiten schneller zu lösen und überhaupt ein funktionierenden Domainsystem zu ermöglichen, wurden Registrierungsstelen und genannte Streitschlichtungsstellen eingerichtet. Die WIPO (World Intellectual Property Organization) hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die bereits einige tausend Fälle behandelt hat. Die WIPO (www.wipo.int) ist zum Beispiel für folgende Generic Top Level Domeins zuständig:

com, .org, .net, .biz oder .info.

http://www.wipo.int/portal/en/index.html

In den einzelnen Staaten gibt es nationale Registrierungsstellen, in Österreich die NIC (www.nic.at). Auf dieser Website kann man prüfen, ob die eigene Wunschdomain noch frei ist, und sie gleich kaufen. Ist sie schon vergeben (delegiert), kann man mit der WHOIS-Abfrage herausfinden, wem sie gehört.

Die ICANN steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers. Die ICANN ist für die Verwaltung und Koordinierung des Domain Name System (DNS) verantwortlich, um sicherzustellen, dass jede Adresse eindeutig ist und alle Benutzer des Internets alle gültigen Adressen finden können. Zu diesem Zweck wird die Vergabe eindeutiger IP-Adressen und Domänennamen überwacht. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass jeder Domänenname der richtigen IP-Adresse zugeordnet wird.

Die ICANN ist ebenfalls dafür verantwortlich, die Registrierungsstellen für Domänennamen zu genehmigen. “Genehmigen” bedeutet, Mindeststandards für die Leistung der Registrierungsfunktionen zu definieren und festzulegen, Personen oder juristische Personen anzuerkennen, die diese Standards erfüllen, und einen Vertrag zur Genehmigung abzuschließen, in dem die für die Bereitstellung von Registrierungsdiensten geltenden Regeln und Verfahren dargelegt sind.

https://www.icann.org/resources/pages/faqs-2014-01-22-de

Ein interessanter Domainstreit in Österreich betraf die Domain „bundesheer.at“. Ein Tiroler Ex-Soldat hat die Domain registrieren lassen. Nachdem er die Domain freigegeben hatte, verabsäumte es das Bundesministerium für  Landesverteidigung, einen so genannten „Wait-Antrag“ bei NIC.at (Network Information Center) zu stellen. Als nun das Bundesministerium für Landesverteidigung die Domain registrieren lassen wollte, war diese schon wieder vergeben. Schlussendlich konnte dieser Rechtsstreit doch noch beigelegt werden und das österreichische Bundesheer hat
nun endlich die Wunschdomain www.bundesheer.at (siehe dazu http://derstandard.at/?id=856785).




Urheberrecht

Im World Wide Web werden Informationen in verschiedenen Formaten (Text, Bild, Ton, Video, Computerprogramme, Computeranimationen) dargeboten. Die rasche Erfassung und Verbreitung dieser Informationen sind für das rasante Wachstum des World Wide Webs (WWW) verantwortlich. Leider werden diese Informationen von Personen im WWW veröffentlicht, die für diese Werke keine Rechte besitzen — weder das Urheber- noch das Nutzungsrecht.

Das Urheberrecht in für das WWW besonders wichtig, weil

  • vielen Menschen das Unrechtsbewusstsein fehlt, wenn sie sich urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Filme etc.) aneignen und weiterverbreiten
  • durch die rasche und weite Verbreitungsmöglichkeit von Werken im Internet großer Schaden für die UrheberInnen (Autoren, Komponisten etc.) entstehen kann
  • viele Menschen im irrtümlichen Glauben sind, im Internet würden sie anonym sein und bleiben.

Oft wissen die Urheber von Werken nicht, dass ihre Werke (Texte oder vor allem auch Fotos) im Internet verwendet bzw. angeboten werden. Leider sind Verletzungen des Urheberrechtsgesetzes nicht die einzigen Vergehen, die im Internet begangen werden. Eine Vielzahl von Gesetzen bietet den rechtlichen Rahmen, der für ein rechtlich korrektes Agieren im Internet erforderlich ist. Zu diesen Gesetzen zählen unter anderen:

  • das Urheberrechtsgesetz
  • das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
  • das Signaturgesetz
  • das Datenschutzgesetz
  • das E-Commerce-Gesetz
  • das Fernabsatzgesetz
  • das Telekommunikationsgesetz

 

Urheberrrecht

Das Urheberrechtsgesetz schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst“. Diese Schöpfungen werden als „Werke“ bezeichnet. Der Urheber eines Werkes ist die Person, die es geschaffen hat, und die Person, auf die das Urheberrecht nach dem Tod des eigentlichen Urhebers übergeht. Urheberrechtlich geschützt ist ein Werk als Ganzes und in seinen Teilen. Werke werden in verschiedene Kategorien eingeordnet, die in den §§ 1 bis 9 des Urheberrechtsgesetzes definiert sind.

§ 2 — Werke der Literatur

  • Sprachwerke einschließlich Computerprogramme (z.B. Gedichte, Romane)
  • Bühnenwerke (choreografische und pantomimische Werke — z.B. Kabaretts)
  • Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art (z.B. Diplomarbeiten, Dissertationen)

§ 3 — Werke der bildenden Künste

  • Werke der Lichtbildkunst (Werke durch Fotografie oder technisch ähnliche Verfahren) – bei Werken der Lichtbildkunst sind die Rechte der Urheber eingeschränkt, siehe “Sonderfall Foto”
  • Werke der Baukunst
  • Werke der angewandten Kunst

§ 4 — Werke der Filmkunst

  • Unter Werken der Filmkunst (Filmwerke) versteht dieses Gesetz Laufbildwerke, wodurch die den Gegenstand des Werkes bildenden Vorgänge und Handlungen entweder bloß für das Gesicht oder gleichzeitig für Gesicht und Gehör zur Darstellung gebracht werden, ohne Rücksicht auf die Art des bei der Herstellung oder Aufführung des Werkes verwendeten Verfahrens.

§ 5 — Bearbeitungen

  • Bearbeitungen werden, wenn eine eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters vorliegt, wie Originalwerke geschützt. Das Urheberrecht am bearbeiteten Werk bleibt beim Urheber dieses Werkes.

§ 6 — Sammelwerke

  • Sammlungen, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt. Die an den aufgenommenen Beiträgen etwa bestehenden Urheberrechte bleiben unberührt.

§ 7 — Freie Werke

  • Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z. 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

§ 8 — Veröffentlichte Werke

  • Ein Werk ist veröffentlicht, sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

§ 9 — Erschienene Werke

  • Ein Werk ist erschienen, sobald es mit Einwilligung der Berechtigten der Öffentlichkeit dadurch zugänglich gemacht worden ist, dass Werkstücke in genügender Anzahl feilgehalten oder in Verkehr gebracht worden sind.
  • Ein Werk, das innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen im Inland und im Ausland erschienen ist, zählt zu den im Inland erschienenen Werken.

Vereinfacht gesagt gelten als „schutzfähige“ Werke die Werke der

  • Sprache,
  • Musik,
  • bildenden Kunst (z.B. Gemälde),
  • Filmkunst,
  • Computersoftware,
  • Sammelwerke (z.B. Datenbanken),
  • Lichtbilder (z.B. Fotos).

Maßnahmen zum urheberrechtlichen Schutz von Software

Die urheberrechtlichen Schutzmaßnahmen für Software haben mit der Zeit eine Weiterentwicklung erfahren.

  • Lizenzschlüssel: Im einfachsten Fall muss bei der Installation einer Software ein Lizenzschlüssel eingegeben werden, den man beim Kauf der Software erhält. Diese Art von Schutz hat sich gerade mit dem Aufkommen des Internets als unwirksam erwiesen, da über das Internet nicht nur die Software selber, sondern auch die Lizenzschlüssel leicht ausgetauscht werden können.
  • Bei der Produktregistrierung müssen Name, ev. Adresse (personenbezogene Daten) und der gekaufte Lizenzschlüssel an den Softwarehersteller übermittelt werden.
  • Die Produktaktivierung (Softwareaktivierung) ist eine wirksame Form des Softwareschutzes. Im Gegensatz zur Produktregistrierung erfolgt bei der Produktaktivierung in der Regel keine Übermittlung personenbezogener Daten. Stattdessen erfolgt eine Bindung der Software an die Hardware des Anwenders. Bei der Aktivierung wird ein Code aus der Hardware des Computers errechnet, mit dem Lizenzschlüssel verbunden und an den Softwarehersteller gesendet und dort gespeichert. Erst dadurch wird die Software dauerhaft funktionsfähig. Die Aktivierung wurde vermutlich erstmals von Microsoft beim Betriebssytem Windows XP und bei Office eingesetzt.
    S. auch: Grafik

 

Der Urheber eines Werkes hat das Recht, sein Werk auf verschiedene Arten zu verwerten. Dazu zählen:

§ 14 Vervielfältigungsrecht

  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk — gleichviel in welchem Verfahren, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft — zu vervielfältigen.
  • Es ist z.B. nicht erlaubt, Schulbücher oder Teile daraus zu kopieren.

§ 16 Verbreitungsrecht

  • Das Verbreitungsrecht räumt ausschließlich dem Urheber das Recht ein, Werkstücke zu verbreiten.
  • Ohne die Zustimmung des Urhebers darf ein Werk nicht verbreitet werden.
  • Ein typischer Missbrauch dieses Rechtes liegt vor, wenn z.B. von einem Kinofilm eine Aufnahme mit einerKamera gemacht und danach im Internet verbreitet wird.

§ 16a Vermieten und Verleihen

  • Unter Vermietung ist die zeitlich begrenzte, Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung zu verstehen.
  • Unter Verleihung ist die zeitlich begrenzte, nicht Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (z.B.
  • Bibliothek) zu verstehen.

§ 17, 17a, 17b Senderecht

  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden.
  • Ohne Zustimmung des Urhebers darf ein Werk nicht gesendet werden.

§ 18 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, ein Sprachwerk öffentlich vorzutragen oder Werke, die für eine Auf- oder Vorführung geeignet sind (z.B. Bühnenwerk, Werk der bildenden Kunst), öffentlich auf- oder vorzuführen.

§ 18a Zurverfügungsstellungsrecht

  • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

 

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit Schaffung des Werkes — es ist keine Registrierung, Anmeldung oder dergleichen erforderlich.

Welchen Einfluss hat nun das Urheberrechtsgesetz auf meine Arbeit im und mit dem Internet? Unter http://www.internet4jurists.at (Urheberrecht) finden Sie eine Reihe interessanter Aspekte dazu. Unter anderem wird auf dieser Website Antwort auf folgende Fragen gegeben:

  1. Darf man Fotos von einer anderen auf die eigene Website übernehmen?
  2. Darf man fremde Personen fotografieren und diese Fotos dann im Internet veröffentlichen?
  3. Ist jeder Text urheberrechtlich geschützt?
  4. Darf man Werke der bildenden Künste aus Katalogen oder Büchern fotografieren oder einscannen?
  5. Darf man Websites kopieren bzw. typische Elemente aus einer Website übernehmen und in die eigene Website einbauen?
  6. Darf man auf einer Website Musikstücke ablegen, wenn kein Download möglich ist?