E-Government

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Unter E-Government fällt elektronischer Verwaltungsverkehr, z. B.

Die zentrale Anlaufstelle ist https://www.oesterreich.gv.at/

Auf diese Weise kann z. B. die Arbeitnehmerveranlagung und eine Steuererklärung (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer …) komplett online eingebracht werden.

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und Bürgern beigetragen.

Ausbaustufen des E-Government

Heute wird bereits eine Vielzahl an Informationen im Internet angeboten.

  • Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtswegen bereits alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare müssen demnach immer seltener heruntergeladen werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde versendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen ebenfalls nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann auch die (nachweisliche) Zustellung elektronisch kundenfreundlich und kostengünstig erfolgen.
  • In den Fällen, in denen nicht alle Verfahrensschritte elektronisch getätigt werden können, kann man sich zumindest die nötigen Informationen im Internet beschaffen, Formulare herunterladen und (elektronisch) ausfüllen und drucken, um sie dann bei der Behörde einzureichen.

Durchgesetzt hat sich in Österreich das Prinzip, eine einzige virtuelle Anlaufstelle (one stop shop) für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu schaffen. Diese werden zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung über das jeweilige Behördenportal bzw. dem Amtshelfer ► oesterreich.gv.at (vormals HELP.gv.at) herangeführt und können dadurch unnötige Behördenwege und Zeit sparen. Die Verwaltungskunden müssen im Vergleich zu früher auch nicht mehr Bescheid darüber wissen, wie die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der betroffenen Behörde organisiert ist. Nach Herantreten der Bürgerin/des Bürgers an das virtuelle Amt, werden die angestoßenen Verfahren verwaltungsintern automationsunterstützt an die zuständigen Stellen verteilt. Die Erledigung an die Bürgerinnen und Bürger wird im Idealfall vom elektronischen Zustelldienst bürgerfreundlich an diese weitergeleitet.

E-Government Werkzeuge

In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu verschiedenen zentralen Elementen beziehungsweise Themenkreisen zur österreichischen Umsetzung von E-Government.

Wesentliche konzeptionelle Werkzeuge, um elektronische Verwaltungsleistungen Realität werden zu lassen und diese auf breiter Basis zu etablieren, sind:

  • Bürgerkarte
  • Elektronischer Akt
  • Elektronische Bezahlung
  • Elektronische Signaturen
  • Elektronische Zustellung
  • Zeitstempeldienst

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