70 – Anliegen des Datenschutzes
Wir telefonieren mit Handys, wir surfen im Internet, wir versenden E-Mails, wir beheben Geld mit der Bankomatkarte, wir zahlen mit Kreditkarten, wir verwenden elektronische Bürgerkarten, wir verwenden die E-Card, wir bezahlen die Parkgebühr mit der Chipkarte oder per Handy (SMS), wir nutzen Internetbanking, wir verwenden Chipkarten als Eintrittskarten zu Schiliften oder Konzerten … – Und bei all diesen Tätigkeiten hinterlassen wir elektronische Spuren, die viel über uns aussagen und unsere Privatsphäre gefährden.
Eine der wichtigsten Herausforderungen in dieser Situation ist daher die Ergreifung von Maßnahmen (z. B. Gesetze) zum Schutz der Privatsphäre des Individuums.
Daten, um die es geht
Beim Datenschutz geht es nicht um alle Art von Daten, sondern um:
- Personenbezogene Daten sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Indirekt personenbezogen sind Daten, wenn zwar grundsätzlich auf die Identität des Betroffenen/der Betroffenen geschlossen werden kann, dies aber für jemanden mit legalen Mitteln nicht zulässig/möglich ist.
- Sensible Daten sind Daten natürlicher Personen „über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben“.
Es geht aber nicht um alle anderen Daten, z. B. statistische Daten von Menschengruppen.
Sensible Daten können der Grund für die Diskriminierung von Menschen sein und werden auch deswegen „sensibel“ genannt.
“Gläserner Mensch”
Werden nämlich all diese elektronischen Spuren, die wir beim Einsatz der modernen Technologien hinterlassen, in riesigen Datenbanken zusammengefasst, wird jeder Staatsbürger/jede Staatsbürgerin zum gläsernen Menschen. Dies kann fatale Folgen für jeden Einzelnen von uns haben, insbesondere dann, wenn solche Datenbanken in die falschen Hände geraten.
Auf der Grundlage von frei verfügbaren Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Foursquare, einem Portal, in das sich der Nutzer mit seinem Smartphone einloggt, um zu sehen, ob Freunde oder gute Restaurants in der Nähe sind, können Menschen leicht ausspioniert werden.
►Speziell zu Facebook: “Was Facebook über seine Nutzer wirklich weiß”
Facebook sammelt noch viel mehr, als den meisten Internet-Nutzern bewusst ist. Der IT-Konzern weiß, wann sie schlafen, was sie löschen, welche sexuelle Orientierung sie haben. …
► Cookies: “Was sind Cookies? Eine Kurzerklärung”
(Session-Cookies, Tracking-Cookies)
[► Cookies, etwas genauer: „Cookie“]
Wirtschaftsunternehmen haben großes Interesse, umfassende Daten von Menschen zu bekommen, den Menschen zu durchleuchten, Profile von Menschen zu bekommen, um ihre Produkte und Dienstleistungen darauf abzustimmen und Menschen ganz gezielt mit Werbung zu “bombardieren”. Ein Profil enthält Informationen über einen Menschen: seine Kaufkraft, seine Vorlieben, seine Hobbies, seine Krankheiten …
Gläserner Bürger/gläserne Bürgerin
Der gläserne Mensch ist gläserne Bürger, wenn er vom Staat völlig durchleuchet ist und überwacht werden kann (Bankkonten, Aufenthaltsorte, Bewegungsprofile, Einkäufe, Arztbesuche, politische Ausrichtung, sexuelle Orientierung, Kommunikation, usw.).
Auch der Staat bzw. staatliche Einrichtungen haben (selbst in Demokratien) großes Interesse an Daten von Menschen. Staaten versprechen den BürgerInnen durch Überwachung Sicherheit, Sicherheit vor Verbrechen, Terror … Dabei wird oft stillschweigend entgegen von Fakten wachsende Unsicherheit postuliert, um Überwachungsmaßnahmen, die Eingriffe in die Privatsphäre sind, schmackhaft zu machen. Die Sinnhaftigkeit von Überwachungsmaßnahmen ist oft nicht erwiesen.
Für Näheres siehe den Artikel ► “AI – Vorratsdatenspeicherung oder Anlassbezogene Datenspeicherung”.
Vgl. den Artikel” ► Gewaltige Fotodatenbank zeigt, wie gefährlich Gesichtserkennung ist” auf www.zeit.de
Das Anliegen des Datenschutzes
Das Anliegen des Datenschutzes ist es, das Begehren der Datensammler, egal ob staatliche Behörden oder Private, zu beschränken und den rechtlichen Rahmen zu bilden, um unter anderem Folgendes zu regeln:
- die Verwendung personenbezogener Daten
- die Auskunftsrechte von Betroffenen
- die Weitergabe von Daten
- Bestimmungen zur Datensicherheit
In Österreich gibt es seit dem Jahr 2000 das Datenschutzgesetz (DSG 2000) (mit Novellen bis 2015) [(► Zum Gesetzestext)] und seit 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung der Europäische Union (DSGVO) (► Datenschutz-Grundverordnung), die beim Inkrafttreten aufgrund ihrer weitgehenden Forderungen für ziemliche Aufregung sorgte.