22 OMAI – Provider (Internetdienstanbieter)
Internetzugang
Diese Leistung besteht aus der Bereitstellung von Internet-Konnektivität, also dem Transfer von IP-Paketen in und aus dem Internet. Ohne diese Leistung kann man das Internet nicht benutzen. Die Verbindung kann mit Funktechnik, Wählleitungen, Standleitungen oder Breitbandleitungen umgesetzt werden.
Diese Leistung besteht aus der Bereitstellung von Internet-Konnektivität (Verbindungen ins Internet), also dem Transfer von IP-Paketen in und aus dem Internet. Ohne diese Leistung kann man das Internet nicht benutzen. Die Verbindung kann mit Funktechnik, Wählleitungen, Standleitungen oder Breitbandleitungen umgesetzt werden.
Österreichische Provider sind z. B. die Telekom (Post), Drei und Magenta. Neben diesen gibt es regionale Provider, die den Internetzugang nur für eine Region (z. B. Waldviertel) bereitstellen.
Manche Provider betreiben nur globale (weltweite) Internetleitungen (Backbones), andere betreiben überregionale (zwischen Ländern) Leitungen und wieder andere nur lokale (im Ort, Bezirk, einer Region). Die kleinen Provider mieten sich Leitungskapazitäten bei den großen (benutzen Leitungen gegen Bezahlung). Manche Provider bieten nur Leitungen an, aber keinen Zugang ins Internet für die Anwender:innen.
Der Weg ins Internet geht immer über den Provider. Jede Anforderung einer Website, jede Email usw. geht durch die Server des Providers. Die angeforderte Website geht auf dem Weg zum Client auch über den Provider. Nur er kann sie auf den Computer des Clients leiten (normale Computer sind ja über das Internet nicht direkt erreichbar).
Der Provider weiß alles
Die Provider (Internetprovider, Telefonprovider) wissen daher sehr viel über ihre KundInnen und Firmen würden diese Daten gerne haben, um zu sehen, was Menschen interessiert, und um sie dann bewerben zu können. Aber auch Polizei und Gerichte haben Interesse an diesen Daten. Ob Polizei und Gerichte auf diese Daten zugreifen dürfen, wird gesetzlich geregelt.
Vorratsdatenspeicher-Gesetz
Das Vorratsdatenspeicher-Gesetz, das in Österreich vor einigen Jahren gültig war, verpflichtete die Provider, alle Verkehrsdaten/Verbindungsdaten (wer wann, wie lange im Internet was macht, z. B. die besuchten Websites, die geschickten Emails, aber ohne die Inhalte) aller ihrer KundInnen zu speichern und 6 Monate aufzuheben (Vorrat), und sie bei Anforderung der Polizei auszuliefern.
Die Polizei erhoffte sich damit, Verbrechen besser bekämpfen zu können. Das Gesetz wurde bald wieder aufgehoben, weil es ein unberechtigter Eingriff in die Privatsphäre der unbescholtenen Menschen war.
Anlassbezogene Datenspeichernung
Ein mögliches neues Gesetz sieht vor, nur die Verkehrsdaten/Verbindungsdaten der Menschen zu speichern und auszuliefern, gegen die der Verdacht besteht, dass sie ein schweres Verbrechen planen oder begangen haben. Über die Auslieferung der Daten muss ein Gericht entscheiden.
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