Datenschutz und ELGA, SWIFT und Fluggastdatenspeicherung

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ELGA

ELGA (elektronische Gesundheitsakte) ist ein System, das gewisse Daten zentral speichert, und Berechtigten und den PatientInnen selber Zugriff auf diese Daten gewährt. ELGA hat im Dezember 2015 in einzelnen Spitälern der Steiermark und Wiens gestartet. Weitere Spitäler und Bundesländer sowie Kassenordinationen und Apotheken werden folgen. In der Anfangsphase werden Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde von den Spitälern über ELGA verfügbar gemacht.

Zugriff auf die Daten haben behandelnde ÄrztInnen, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und die PatientInnen selber. Erstere sollen damit rasch wichtige Informationen für Diagnose und Therapie erhalten.

Pro: (laut Darstellung des Bundesministeriums für Gesundheit)

  • weniger Mehrfachuntersuchungen
  • weniger unnötige Wege und Wartezeiten
  • mehr Zeit für PatientInnen
  • Befunde jederzeit und überall sicher abrufbar
  • mehr Patientensicherheit

Contra:

  • möglicher Mißbrauch der Daten durch Unbefugte
  • Ärzte

SWIFT

[Das SWIFT-Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus) ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) regelt. Eine erste Fassung des Abkommens wurde am 30. November 2009 von den EU-Innenministern im Rat für Justiz und Inneres gebilligt,[2] aber am 11. Februar 2010 mit 378 gegen 196 Stimmen vom Europa-Parlament abgelehnt. Daraufhin wurde eine zweite Fassung erarbeitet, die am 8. Juli 2010 durch das Europäische Parlament gebilligt wurde.

Im Zuge der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 drohte die EU-Kommission den USA mit einem Ende des Abkommens. Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2013 in einer durch das Plenum angenommenen Resolution eine Aussetzung des Abkommens forderte, erklärte Innenkommissarin Cecilia Malmström allerdings, dass das Abkommen einen effektiven Schutz der Rechte der Europäer biete und nicht ausgesetzt werde.

Gespeichert werden unter anderem die Namen von Absender und Empfänger einer Überweisung und die Adresse. Diese können bis zu fünf Jahre gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert. Innereuropäische Überweisungen sollten von dem Abkommen nicht erfasst werden, innereuropäische Bargeldanweisungen hingegen schon. Im Februar 2011 wurde bekannt, dass die USA auch Zugriff auf innereuropäische Überweisungen haben, die über das Swiftnet Fin abgewickelt werden. Nur Überweisungen, die über SEPA abgewickelt werden, sind geschützt. Widersprüchlich sind Aussagen, ob die Bankdaten an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen. Das großflächige Abgreifen von Daten ist von dem Abkommen nicht gedeckt. ]

Fluggastdatenspeicherung (PNR)

Seit Mai 2018 gilt in Österreich die Fluggastdatenspeicherung (PNR). Airlines müssen zahlreiche Angaben über alle Passagiere an das Bundeskriminalamt liefern, ohne jeglichen Anlass, quasi auf Vorrat. Die Maßnahme wird von der Regierung mit Terrorismusbekämpfung begründet.

In einem Passenger Name Record (PNR), zu deutsch Fluggastdatensatz, werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (auch Hotel- oder Mietwagenbuchung) elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert.

Zu den Daten im einzelnen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record

Zugrunde liegt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016, die allerdings nur vorsieht, die Passagierdaten von Flügen ins EU-Ausland oder vom EU-Ausland zu liefern (z. B. Name, Anschrift, Flugverbindung, Sitzplatz, Essenswünsche oder IP-Adressen, die für fünf Jahre gespeichert werden).

Ein Zugriff der Vereinigten Staaten auf Fluggastdaten für Flüge in die USA wurde von der EU schon früher zugebilligt (US-PNR). Darüber gab es immer wieder Auseinandersetzungen. Das letzte diesbezügliche Abkommen wurde 2012 abgeschlossen. Noch im selben Jahr forderten die USA auch den Zugriff auf die Daten innereuropäischer Flüge.

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